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Europawahl: Nordhorner EU-Bürger können hier wählen

Europawahl: Nordhorner EU-Bürger können hier wählen – Einmalige Eintragung ins Wählerverzeichnis ist erforderlich

Nordhorn. Am 9. Juni 2024 wird in Deutschland das Europäische Parlament neu gewählt. Die Stadt Nordhorn weist darauf hin, dass auch Nordhornerinnen und Nordhorner aus anderen EU-Mitgliedsstaaten hier wählen können. Sie müssen sich allerdings einmalig ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens zum 19. Mai 2024 bei der Verwaltung am Wohnort gestellt werden. Das geht in Nordhorn entweder persönlich im Stadthaus II oder per Post. Das benötigte Antragsformular stellt die Bundeswahlleiterin auf ihrer Internetseite www.bundeswahlleiterin.de unter dem Stichwort „Unionsbürgerinnen und -bürger“ zur Verfügung.

Wer seinen Antrag bereits bei einer früheren Europawahl ab 1999 gestellt hat, braucht keinen neuen Antrag mehr auszufüllen. Nordhornerinnen und Nordhorner mit deutscher Staatsbürgerschaft sind ebenfalls automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen und werden bis zum 19. Mai 2024 ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

Weiterführende Informationen zum Ablauf der Europawahl 2024 in Nordhorn stellt die Stadtverwaltung auf ihrer Internetseite unter www.nordhorn.de/wahlen zur Verfügung.

Text: Stadt Nordhorn