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Förderberatung für private Dorfentwicklungsmaßnahmen

Nordhorn. Im Rahmen der Dorfentwicklung Nordhorn-Neuenhaus-Lage können noch bis zum 30. September 2024 Förderanträge für private und gemeinnützige Maßnahmen gestellt werden. Interessierte können sich ab sofort kostenlos zu ihren Möglichkeiten beraten lassen.

Die Dorfregion Nordhorn-Neuenhaus-Lage wurde erfolgreich in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Damit eröffnen sich zahlreiche Chancen der Förderung, insbesondere für Sanierungsmaßnahmen von Privatpersonen oder gemeinnützigen Vereinen. Wer ein historisches, landschaftstypisches oder ortsbildprägendes Gebäude im Fördergebiet besitzt, sollte sich um Fördermittel der Dorfentwicklung bewerben.

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind grundsätzlich Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes verbessern. Dazu zählen Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen an sichtbaren Außenelementen wie Fassaden, Dachflächen, Fenstern, Toren und Türen. Auch Dämmungsarbeiten und statisch notwendige Arbeiten sind förderfähig. Eine Umgestaltung des Außenbereiches, die das dorftypische Bild unterstreicht, wird ebenfalls unterstützt. Erweiterte Fördermöglichkeiten gibt es bei der Um- und Nachnutzung von Gebäuden, bei Maßnahmen an Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie bei Einrichtungen zur Gemeinschafts- und Nahversorgung. Hier ist gegebenenfalls auch ein Innenausbau förderfähig. Auf der Internetseite https://dorfentwicklung.regionalplan-uvp.de steht ein Leitfaden zu Gestaltungskriterien für Baumaßnahmen ortstypischer Gebäude zum Download zur Verfügung.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Fördersatz beträgt bei privaten Maßnahmen maximal 35 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben. Zusätzliche 5 Prozent werden gewährt, wenn die Ziele des regionalen Entwicklungskonzepts erfüllt sind. Für gemeinnützige Vereine sind sogar Fördersätze von maximal 75 Prozent möglich. Der Höchstbetrag ist abhängig vom konkreten Vorhaben. Im Bereich „Erhaltung und Gestaltung“ liegt er bei 50.000 Euro. Für Sanierungsmaßnahmen im Bereich „Um- und Nachnutzung“ sind Beträge von maximal 150.000 Euro möglich.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Anträge müssen über die örtliche Stadt oder Gemeinde bis spätestens zum 30. September beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht werden. Verspätete Anträge können erst im Folgejahr berücksichtigt werden. Die Durchführung der beantragten Maßnahmen ist in der Regel erst nach der Genehmigung gestattet. Daher sollten Interessierte zeitnah Kontakt zum Planungsbüro aufnehmen und sich informieren. Die Beratungsleistungen sind im Rahmen der Dorfentwicklung kostenfrei. Das von den beteiligten Kommunen beauftragte Planungsbüro regionalplan & uvp p. stelzer GmbH ist erreichbar unter der Telefonnummer 05902 / 503 702-28 oder per E-Mail an dorfentwicklung@regionalplan-uvp.de.

Text: Stadt Nordhorn