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Förderung privater Dorfentwicklungsmaßnahmen – Antragstellung in der Dorfregion Nordhorn – Neuenhaus – Lage möglich

Nordhorn / Neunhaus / Lage Im Rahmen der Dorfentwicklung in der Dorfregion Nordhorn – Neuenhaus – Lage können Privatpersonen bis zum 15. September 2022 wieder Anträge für Sanierungs-, Erhaltungs- und/oder Gestaltungsarbeiten stellen.

Die Dorfentwicklung in der Dorfregion Nordhorn – Neuenhaus – Lage ist bereits jetzt eine Erfolgsgeschichte. Erste private und öffentliche Maßnahmen konnten seit der Anerkennung des Dorfentwicklungsplanes im Jahr 2021 zur Förderung gebracht werden. Die Stadt Neuenhaus, die Gemeinde Lage und die Stadt Nordhorn mit den zugehörigen Ortsteilen Grasdorf, Veldhausen, Hilten, Lage, Bookholt, Bimolten, Hohenkörben und Frenswegen (Klosterdorf) sind 2018 in das Förderprogramm der Dorfentwicklung aufgenommen worden.

Für Eigentümer*innen ortsbildprägender Bausubstanz besteht deshalb zum jetzigen Zeitpunkt wieder die Chance, eine finanzielle Unterstützung für Sanierungs-, Erhaltungs- und/oder Gestaltungsarbeiten zu bekommen. Wer bereits Maßnahmen im Hinterkopf hat, sollte jetzt aktiv werden.

Was kann gefördert werden?

Grundsätzlich können wie bisher Maßnahmen gefördert werden, die an einem Gebäude von außen sichtbar sind. Dazu zählen die Fassade, die Dachflächen, Fenster, Tore und Türen. Auch die Dämmung und statisch notwendige Arbeiten können gefördert werden. Projekte zur dorftypischen Außengestaltung sind ebenfalls förderfähig.

Die Grundlage der Förderung im Zusammenhang mit der Objektbewertung und der Materialwahl ist der Dorfentwicklungsplan der Dorfregion Nordhorn – Neuenhaus – Lage. Für bestimmte Vorhaben bestehen erweiterte Fördermöglichkeiten. Dazu zählen unter anderem die Um- oder Nachnutzung ortsbildprägender oder landschafstypischer Gebäude, der Ersatz nichtsanierungsfähiger orts- oder landschaftsbildprägender Bausubstanz durch sich maßstäblich in das Umfeld einfügende Neubauten oder der Neu-, Aus- und Umbau ländlicher Dienstleistungseinrichtungen und Gemeinschaftsanlagen.

Wann muss ich meinen Förderantrag einreichen?

Privatpersonen müssen Ihre Anträge für Projekte, die im Jahr 2023 umgesetzt werden sollen, spätestens bis zum 15. September 2022 bei ihrer Kommune einreichen. Diese gibt die Anträge ans Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Meppen weiter.

In welcher Höhe kann gefördert werden?

Die maximale Höhe der Förderung je Objekt liegt bei bis zu 50.000 Euro für den Förderbereich „Erhaltung und Gestaltung“. In den Förderbereichen „Umnutzung“ sowie „Revitalisierung“ kann eine Förderung in Höhe von bis zu 150.000 Euro eingeworben werden. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent zuzüglich eines möglichen Bonus von weiteren 5 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben.

Wer beantwortet Fragen?

Die Inanspruchnahme einer Beratungsleistung über das beauftragte Planungsbüro ist für potenzielle Antragsteller*innen einer privaten Dorfentwicklungsmaßnahme kostenfrei. Auch in den Kommunalverwaltungen stehen Ansprechpartner zur Verfügung:

Planungsbüro:

regionalplan & uvp

planungsbüro peter stelzer GmbH

– Herr Thiemann –

thiemann@regionalplan-uvp.de

Tel. 05902 503702-24

Stadt Neuenhaus:

– Frau Kronemeyer –

kronemeyer@neuenhaus.de

Tel. 05941 911-122

Stadt Nordhorn:

– Herr Lütje –

hans-peter.luetje@nordhorn.de

Tel. 05921 878212

Gemeinde Lage:

– Herr Hagedoorn –

hagedoornlu@aol.com

Tel. 05941 4297

Text: Stadt Nordhorn