AktuellesLandkreis Grafschaft Bentheim

Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden: Unterhaltsvorschuss hat sich erhöht

Mit dem Jahreswechsel haben sich die Unterhaltsvorschussbeträge erhöht. Darauf weist das Jugendamt des Landkreises Grafschaft Bentheim hin. Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Beantragen können diese Leistung Alleinerziehende, die für ihr Kind bzw. ihre Kinder vom anderen Elternteil keinen bzw. nur einen geringen Unterhalt erhalten. Die Unterhaltsvorschusskasse des Landkreises prüft dann, ob die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Grundsätzlich ist eine Antragstellung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes möglich. Die Höhe der monatlichen Unterhaltsvorschussleistungen richtet sich nach dem Alter des Kindes und beträgt seit dem 1. Januar 2024:

  • für Kinder bis fünf Jahren: 230 Euro
  • für Kinder von sechs bis elf Jahren: 301 Euro
  • für Kinder ab zwölf Jahren: 395 Euro

Die Leistungen können auch aufstockend beantragt werden, wenn der vom anderen Elternteil gezahlte Kindesunterhalt unterhalb der jeweiligen Unterhaltsvorschussbeträge liegt. Das Jugendamt des Landkreises macht zudem darauf aufmerksam, dass auch Halbwaisen einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben können. Kinder, bei denen ein Elternteil verstorben ist, können einen Antrag stellen, wenn die ihnen zustehende Halbwaisenrente geringer ausfällt, als der Unterhaltsvorschussbetrag.

Nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss, zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Interessierte online unter www.grafschaft-bentheim.de unter der Dienstleistung „Unterhaltsvorschuss“.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim