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Im Rathaus der Gemeinde Geeste gilt ab sofort die 3-G-Regel

GEESTE. Die landesweit steigenden Corona-Infektionszahlen wirken sich auch auf den Betrieb im Rathaus der Gemeinde Geeste aus. Daher teilt nun die Verwaltung mit, dass im gesamten Rathaus ab sofort für den allgemeinen Publikumsverkehr die 3-G Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt.

Alle Bürger werden gebeten, sich mit ihren Anliegen vorrangig per Post, E-Mail oder telefonisch an die zuständigen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung zu wenden. Einige Anliegen können bereits direkt über OpenRathaus erledigt werden. Bei Anliegen, die persönlich erörtert werden sollen, wird um eine rechtzeitige Terminvereinbarung mit den zuständigen Mitarbeitern gebeten.

Im Rathaus wird die Einhaltung der 3-G-Regel am Eingang durch Mitarbeiter überprüft. Alle Besucher müssen beim Betreten des Rathauses die entsprechenden Nachweise (Impf-, Genesen- oder Testnachweis) mitführen und vorzeigen. Das Betreten des Rathauses ist nur durch den Haupteingang möglich. Die Seiteneingänge sind nicht geöffnet. Im gesamten Rathaus gilt für Besucher weiterhin Maskenpflicht.

Text: Gemeinde Geeste