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Infektionsschutzbelehrung ab Juni auch online möglich

Für alle Personen, die zum ersten Mal gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln haben, erweitert der Landkreis Grafschaft Bentheim sein Online-Dienstleistungsangebot: Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, die vor der Aufnahme einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelverarbeitung oder des Lebensmittelhandels vorgeschrieben ist, kann ab Juni auch online absolviert werden.

Die Belehrung nach Paragraph 43 des Infektionsschutzgesetzes dient dazu, Symptome von Infektionskrankheiten frühzeitig zu erkennen und die Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmittel zu verhindern. Bisher mussten Interessierte persönlich im Gesundheitsamt des Landkreises Grafschaft Bentheim an der Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Mit der neuen Online-Dienstleistung kann diese Belehrung nun flexibel, unkompliziert und ortsunabhängig erfolgen. Individuelle Termine können von montags bis samstags reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und wird in 23 verschiedenen Sprachen angeboten. Auf Grundlage von Video-Sequenzen müssen dabei verschiedene Fragen beantwortet werden. Nach erfolgreichem Abschluss kann das Schulungszertifikat direkt abgerufen werden. Die Kosten für die Online-Belehrung betragen 26 Euro.

Parallel zum Online-Angebote finden auch weiterhin Präsenz-Veranstaltungen statt. Für alle, die nicht online teilnehmen können, wird an jedem Mittwoch (vormittags- oder nachmittags) eine Infektionsschutzbelehrung im Gesundheitsamt in Nordhorn (Am Bölt 27) angeboten.

Weitere Informationen und die Links zur Anmeldung – sowohl für die Online- als auch für die Präsenzveranstaltung – stehen im Serviceportal des Landkreises Grafschaft Bentheim (https://portal.grafschaft-bentheim.de) unter der Dienstleistung „Belehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)“ zur Verfügung.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim