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Information zur Europawahl am 9. Juni 2024

Anträge von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
bis zum 19. Mai 2024 stellen
Am 9. Juni 2024 wird in Deutschland das Europäische Parlament neu gewählt. Die Samtgemeinde
Emlichheim weist darauf hin, dass Einwohnerinnen und Einwohner aus EU-Mitgliedsstaaten
ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben können. „Wir wünschen uns eine hohe Wahlbeteiligung
und uns ist wichtig, dass alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, an der Wahl
teilzunehmen“, erklärt Jan Kuipers vom Wahlamt der Samtgemeinde Emlichheim.
Einwohnerinnen und Einwohner aus EU-Mitgliedsstaaten müssen sich dazu allerdings einmalig
in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
zur diesjährigen Europawahl muss bis zum 19. Mai 2024 gestellt werden.
EU-Bürger, die einen solchen Antrag bereits bei einer früheren Europawahl ab dem Jahr 1999
gestellt haben, brauchen keinen neuen Antrag stellen. Sie werden, ebenso wie alle Wahlberechtigten
mit deutscher Staatsangehörigkeit, automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen
und bis zum 19. Mai 2024 ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Wohnsitz in der Samtgemeinde Emlichheim, die bislang
noch nicht im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen sind, können diesen Antrag
im Bürgerbüro der Samtgemeinde Emlichheim stellen. Das Formular steht auf der Homepage
der Samtgemeinde Emlichheim www.emlichheim.de/rathaus-politik/politik/wahlen/europawahl-
2024 bereit. „Lassen Sie sich registrieren und wenn Sie Fragen haben sollten, sprechen
Sie uns gerne an“, appelliert Jan Kuipers an die in der Samtgemeinde Emlichheim ansässigen
Bürger aus anderen EU-Staaten.

Text: SG Emlichheim