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Kommentar der IPG zur Eissporthalle

Nachdem nun fast alle Fraktionen und politischen Gruppierungen, ein Meinungsbild zum derzeitigen Sachstand des Eissporthallengeländes abgegeben haben, möchte auch die IPG als kleine Fraktion im Kreis ihren Standpunkt darlegen.

Es wird nicht überraschen, dass auch die IPG einen klaren Favoriten bei der reichhaltigen Auswahl an Nachnutzungsmöglichkeiten auf dem Gelände der Eissporthalle hat.

Allerdings fällt das Resümee zum Interessenbekundungsverfahren und den dargelegten Konzepten der Nachnutzung bei weitem nicht so euphorisch aus, wie das der Kreisverwaltung.

Bei dieser „Auswahl“ ein gutes Gefühl zu entwickeln, fällt der IPG mehr als schwer.

Die Gesamtausbeute eines europaweiten Interessenbekundungsverfahren sind zwei Ideen aus der Grafschaft. – So weit so gut.

Das Konzept Nr. 1 sollte für die Investorengruppe aus der Grafschaft kein großes Problem gewesen sein. Lag dieses Konzept, nach nicht bestätigter Auffassung der IPG, doch schon geraume Zeit in den Schubladen der Investoren. Hier bestand die Herausforderung darin, die Notwendigkeit einer Wohnbebauung mit schlagkräftigen Argumenten zu untermauern.

Zu postulieren, dass das Freizeit- und Sportangebot im Sportpark ausreichend ist, um eine entsprechende Wohnbebauung zu rechtfertigen, ist aus Sicht der IPG schon grenzwertig. Eine Wohnbebauung, egal ob für weitere Ferienhäuser, zusätzlichen Wohnraum oder Monteur-wohnungen, überhaupt in Erwägung zu ziehen, wäre das i-Tüpfelchen an falschen politischen Entscheidungen und ein weiterer großer Fettnapf der Politik und der Verwaltung.  

Etwas mehr Mühen haben sich die Investoren des Konzept Nr. 2 machen müssen. Hier wurde wenigstens die Argumentation der Politik und das eigentliche Ziel berücksichtigt, dass es sich bei der Nachnutzung des Eisporthallengeländes um eine sportliche Einrichtung handeln sollte. Coutching und Sleeping sind noch keine sportlichen Disziplinen.

Jede Nutzung des Geländes, das keine wie auch immer geartete sportliche Aktivität zu Grunde liegt, wäre ein Schlag in die Gesichter derjenigen Bürger ( und auch derjenigen Politiker, die die sportliche Nachnutzung zur Bedingung gemacht haben), die eine adäquate Nachnutzung gefordert haben.

Auch wenn sich die Verwaltung hier herausredet, dass sie kein Konzept favorisiert, wäre eine etwas deutlichere Wertung in Bezug auf das eigentliche Ziel des Interessenbekundungsverfahren sinnvoll gewesen. Selbst ein Ausschluss von Konzept 1 mit der Begründung „Aufgabenstellung verfehlt“ kann und sollte in Erwägung gezogen werden.

Dass eine Verwaltung, so sie von einer Sache überzeugt ist, auch sehr schnell und in „voreilenden Gehorsam“ arbeiten kann, sieht man an der Beschlussvorlage der Stadt Nordhorn für den nächsten SEA. Hier soll am 08.04.2024 die „Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90c -Sportpark / Trampolinhalle“ im beschleunigten Verfahren beschlossen werden. Da aus Sicht der Stadt Nordhorn „der Bau eines Gebäudes mit einer sportlichen Nutzung wünschenswert ist“ werden schon einmal die Voraussetzungen beschlossen, bevor im Kreistag am 06.06.2024 die Konzepte zur Nachnutzung vorgestellt werden und der Verkauf des Grundstücks beschlossen wird.

Sind hier „intern“ zwischen den Landkreis und der Stadt Nordhorn die Entscheidungsprozesse schon abgeschlossen worden? Warum sind die Kreistags- und Stadtratsfraktionen von den Entwicklungen nicht in Kenntnis gesetzt worden? – Oder kennen nur wieder die Fraktionen mit der Stimmenmehrheit die ganze Wahrheit?         

Te3xt: Uwe Heiduczek – Vorsitzender der Initiative Pro Grafschaft