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Kreistag beschließt: Gebühren für Abfallbehälter bleiben 2024 stabil

Der Kreistag des Landkreis Grafschaft Bentheim hat am gestrigen Donnerstag (7. Dezember 2023) einstimmig beschlossen, die Gebühren für die Abfallbehälter in 2024 stabil zu belassen. Es wird damit für 2024 keine Erhöhung der Behältergebühren geben. Angepasst werden ausschließlich die Gebühren für die zusätzliche und kostenpflichtige Sperrmüllabholung und die Abgabe von Mehrmengen an Restmüll über den AWB-Restabfallsack.

Bei den kostenlosen Abfuhren von Sperrmüll (je nach Größe der Restmülltonne einmal bis dreimal im Jahr) ändert sich nichts. Für die darüber hinausgehenden und kostenpflichtigen Sperrmüllabholungen werden ab 2024 69 Euro anstatt 58 Euro pro Abholung berechnet. Die Abgabe eines AWB-Restabfallsacks (50L) an den Wertstoffhöfen kostet ab dem nächsten Jahr 4 Euro (bisher 3 Euro). Die Erhöhung dieser Gebühren ergibt sich aus dem CO2-Preisaufschlag, der ab 2024 bezahlt werden muss, denn ab 1. Januar 2024 unterliegen auch Abfälle der CO2-Bepreisung. Zudem wird im Rahmen der LKW-Maut, von der auch die Müllfahrzeuge betroffen sind, ein Preis-Aufschlag für CO2-Emissionen fällig.

Für den Haushalt 2024 des Abfallwirtschaftsbetriebes (AWB) könne auf finanzielle Rücklagen zurückgegriffen werden, die in den Vorjahren gebildet werden konnten, teilt Christoph Bröcker, Leiter des AWB, mit. Dadurch müssten trotz steigender Kosten für die Abfallentsorgung die Behältergebühren aktuell nicht erhöht werden.

Eine Übersicht über die aktuell geltenden Gebühren ist auf der Internetseite www.awb-grafschaft.de zu finden (Menüpunkt „Abfallgebühren“). Ebenso sind die Gebühren im Abfallplaner 2024 und in der Abfall-App nachzulesen. Nähere Informationen erteilt außerdem das AWB-Kundencenter unter der Telefonnummer 05921 96 1666.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim