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Kreisverkehr am Ootmarsumer Weg umgebaut – Mehr Radverkehrssicherheit durch gemeinsame Fahrbahn

Nordhorn. Der Kreisverkehr am Ootmarsumer Weg in Nordhorn wurde nach umfangreichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen wieder für den Verkehr freigegeben. Nun fahren hier Radverkehr und motorisierter Verkehr gemeinsam auf der Hauptfahrbahn. Dadurch sollen weitere Unfälle an dieser Stelle vermieden werden.

Stadtbaurat Thimo Weitemeier, die Amtsleiterin für Straßenbau, Entwässerung und Verkehr Birgit Glahe und die Klimaschutzmanagerin für Mobilität Anne Kampert sowie Vertreter der beteiligten Firmen nahmen die Verkehrsfreigabe vor und erläuterten den Umbau.

Auslöser war eine ungewöhnliche Häufung von Verkehrsunfällen am Kreisverkehr. Daher wurde im Vorfeld der Umbaumaßnahme ein Sicherheitsaudit durch ein sachverständiges Ingenieurbüro durchgeführt. In seinem abschließenden Bericht empfahl das Büro, den Radverkehr zukünftig im Mischverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Dieser Vorschlag wurde im Jahr 2018 im zuständigen Fachausschuss der Stadt Nordhorn beraten und anschließend durch den Rat zur Umsetzung vorgesehen.

Die bislang umlaufenden Radwege am Kreisverkehr wurden zurückgebaut. Stattdessen werden Radfahrende einige Meter vor dem Kreisverkehr von den Radwegen über Rampen auf die Fahrbahn geführt. Die Fahrräder fahren dann gemeinsam mit den Autos auf der Hauptfahrbahn durch den Kreisverkehr. Dabei sind der Rad- und Kfz-Verkehr gleichberechtigt und fahren hintereinander, statt bisher parallel zueinander.

Am Richterskamp und an der Grasdorfer Straße wird der Radverkehr über Rampen wieder auf die vorhandenen Radwege geführt. Am Ootmarsumer Weg gibt es keine Benutzungspflicht der Radwege. Hier können Radfahrende also frei entscheiden können, ob sie weiter auf der Fahrbahn oder lieber auf den Radwegen fahren möchten.

Das Foto zeigt (von links): Amtsleiterin für Straßenbau, Entwässerung und Verkehr Birgit Glahe, Andreas Sommerfeld vom gleichnamigen Ingenieurbüro, Klimaschutzbeauftragte Mobilität Anne Kampert, Burkhard Kirchhoff von Aubreville & Kirchhoff Straßen- und Landschaftsbau sowie Stadtbaurat Thimo Weitemeier vor dem umgestalteten Kreisverkehr. Foto: Stadt Nordhorn
Das Foto zeigt (von links): Amtsleiterin für Straßenbau, Entwässerung und Verkehr Birgit Glahe, Andreas Sommerfeld vom gleichnamigen Ingenieurbüro, Klimaschutzbeauftragte Mobilität Anne Kampert, Burkhard Kirchhoff von Aubreville & Kirchhoff Straßen- und Landschaftsbau sowie Stadtbaurat Thimo Weitemeier vor dem umgestalteten Kreisverkehr. Foto: Stadt Nordhorn

„Durch die gemeinsame Führung befinden sich die Radfahrenden nun immer im direkten Blickfeld der Autofahrenden. Das ist für alle sicherer, insbesondere beim Ausbiegen aus dem Kreisverkehr“, erläutert Weitemeier. In der Vergangenheit habe es immer wieder Abbiegeunfälle gegeben, weil Autos beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr mit Fahrrädern zusammen stießen. „Der Radverkehr wurde auf den umlaufenden Radwegen häufig übersehen, das wird durch die gemeinsame Spur vermieden“, so der Stadtbaurat.

Für die Anfangszeit hat die Stadtverwaltung drei große Infobanner aufstellen lassen, um auf die neue Situation aufmerksam zu machen.

Die Radwege wurden in Grünanlagen umgewandelt, teilweise wurden die Gehwege verbreitert. Die Bepflanzung der Grünanlagen erfolgt im Herbst dieses Jahres.

Die Umbaumaßnahme hat inklusive der Sanierung der Fahrbahndecke rund 205.000 Euro gekostet. Da die Maßnahme den Radverkehr fördert und somit auch dem Klimaschutz dient, übernimmt das Bundesumweltministerium davon rund 65.000 Euro. Die Arbeiten konnten dank der sehr guten Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten innerhalb von rund sechs Wochen abgeschlossen werden.

Was gilt im gemeinsamen Kreisverkehr?

  • Radverkehr und Kfz-Verkehr sind hier gleichberechtigt. Das heißt, dass für alle die gleichen Rechte und Pflichten gelten.
  • Wer in den Kreisel hineinfährt, muss die Vorfahrt achten.
  • Wer bereits im Kreisel fährt, hat Vorfahrt.
  • Im Kreisverkehr darf nicht überholt werden. Alle fahren hintereinander.

Wie verhalte ich mich als Radfahrer*in richtig?

  • Beim Wechsel vom Radweg auf die Straße Blickkontakt mit den Autofahrenden aufnehmen, sich gegebenenfalls durch Handzeichen bemerkbar machen und rücksichtsvoll auf die Fahrbahn wechseln.
  • Beim Einfahren in den Kreisverkehr die Vorfahrt achten! Zum einen die Vorfahrt der Fußgänger*innen auf den Zebrastreifen, zum anderen die Vorfahrt des sich bereits im Kreis fahrenden Verkehrs. Ist die Einfahrt nicht frei, muss angehalten werden.
  • Möglichst zügig und selbstbewusst auf der Kreisspur fahren. Nicht von den Autos verdrängen lassen, aber die Autos auch nicht zur Schleichfahrt zwingen.
  • In den Kreiszufahrten und im Kreisverkehr nicht überholen!
  • Grundsätzlich hintereinander fahren.
  • Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr rechts Handzeichen geben! Auch hier die Vorfahrt der Fußgänger*innen auf den Zebrastreifen beachten.

Wie verhalte ich mich als Autofahrer*in richtig?

  • Auf die Radfahrenden achten, die über die Rampen auf die Fahrbahn wechseln.
  • Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmenden nehmen.
  • Der Verkehr, der bereits im Kreisverkehr fährt, hat Vorfahrt. Auch die Radfahrenden! Ist die Einfahrt nicht frei, muss angehalten werden.
  • In Kreisverkehren sowie an deren Ein- und Ausfahrten ist nicht genug Sicherheitsabstand zum Überholen vorhanden! Das Überholen ist nicht erlaubt.
  • Die Radfahrenden im Kreisverkehr im Blick haben, nicht zu dicht auffahren und sie nicht zur Seite drängen.
  • Beim Ausfahren aus dem Kreisel rechts blinken. Querende Fußgänger*innen auf den Zebrastreifen beachten und die Fahrbahn überqueren lassen.

Text und Foto: Stadt Nordhorn