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Landkreis aktualisiert die Naturschutzgebietsverordnung „Tillenberge“

Das Naturschutzgebiet Tillenberge wird durch einen naturnahen Abschnitt der Vechte durchflossen. Altarme zeugen noch von dem ehemals geschwungenen Verlauf des Gewässers.

Der Grafschafter Kreistag hat nun die Verordnung des seit 1936 bestehenden Naturschutzgebietes „NSG Tillenberge“ mit einer Größe von 96 ha nach den Richtlinien der Europäischen Union aktualisiert. Damit wurde das sechste von insgesamt zehn Natura 2000 – Gebieten im Landkreis Grafschaft Bentheim hoheitlich gesichert.

Die besondere Bedeutung des Schutzgebietes für den Naturschutz liegt in der dort noch erlebbaren charakteristischen Abfolge von Talniederung, Terrassenhang und Talranddünen im Querschnitt einer Flusslandschaft, die in vergleichbarer Form selbst landesweit kaum noch anzutreffen ist.

Neben 10 schutzwürdigen Lebensraumtypen weist das Naturschutzgebiet als Besonderheit das Vorkommen des seltenen Steinbeißers auf, ein heimischer Kleinfisch, der insbesondere auf sandiges Gewässersubstrat und eine dichte Unterwasservegetation angewiesen ist.

Die Niederungsbereiche der Vechte mit historisch altem Hartholzauwald, Altarmen und Dauergrünlandflächen gehen zu den Talrändern hin in Eichen-Mischwälder und Buchenwälder über. Nordöstlich der Vechte schließt sich oberhalb der Terrassenkante das wacholderreiche Heidegebiet auf den Binnendünen der Tillenberge an.

Das Gebiet kann durch Wanderer ausschließlich auf gekennzeichneten Wegen begangen werden, das Betreten angrenzender Flächen ist nicht zulässig. Zur Lenkung der Erholungsnutzung und zum Schutz vor Störungen insbesondere der in dem Gebiet wildlebenden Tierarten sowie Weidetieren müssen Hunde ganzjährig an die Leine genommen werden. Aus dem Grund sind u. a. auch das Reiten und Radfahren sowie das Aufsuchen und setzen von Geocaching-Punkten in dem Gebiet verboten.

Die Verordnung und die dazu gehörigen Karten können beim Landkreis Grafschaft Bentheim in der Abteilung Natur und Landschaft eingesehen werden. Ansprechpartner sind Gundula von Herz, Telefon 05921 / 96-1615, und Lars Diekmann, Telefon 05921 / 96-1617.

Text und Fotos: Landkreis Grafschaft Bentheim