CORONAGrafschaft BentheimImpftermine und Impforte

Landkreis ermöglicht zweite Auffrischungsimpfung für besonders gefährdete Personengruppen

Für bestimmte Personengruppen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine zweite Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus. Menschen ab 70 Jahren, Personen, die in Einrichtungen der Pflege wohnen oder betreut werden, sowie alle mit einer Immunschwäche erhalten diese nun auch in den Impfstationen des Landkreises.

Dafür muss der Abstand zur letzten Impfung mindestens drei Monate, bei pflegerischem und medizinischem Personal mindestens sechs Monate betragen. Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung eine Corona-Infektion hatten, wird laut STIKO keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen. „Zwar schützt auch eine zweite Auffrischungsimpfung nicht vor einer Ansteckung, in den meisten Fällen jedoch vor einem schweren Krankheitsverlauf. Insbesondere Personen mit einem schwächeren Immunsystem profitieren von dem zusätzlichen Impfschutz“, erklärt Dr. Gerd Vogelsang, Leiter des Gesundheitsamtes der Grafschaft Bentheim.

Impfberechtigte Personen können eine zweite Auffrischungsimpfung ab sofort in den Impfstationen des Landkreises erhalten. Während die Impfstation an der Firnhaberstraße 12 in Nordhorn ohne Terminvereinbarung arbeitet, ist für den Besuch der Impfstation am Immenweg 93 eine Anmeldung möglich, jedoch nicht erforderlich. Termine können online unter www.impfportal-niedersachsen.de oder telefonisch über die kostenlose Hotline 0800 / 99 88 66 5 reserviert werden. Mitzubringen sind: der Impfpass und ein Lichtbildausweis – nach Möglichkeit auch den vorausgefüllten Anamnesebogen sowie die Einwilligungserklärung aus der Online-Anmeldung und die Krankenversicherungskarte.

Weitere Informationen zur Corona-Impfung im Landkreis Grafschaft Bentheim veröffentlicht der Landkreis auf seiner Website unter www.grafschaft-bentheim.de/impfen.  

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim