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Landkreis eröffnet kommende Woche eine Impfstation in Nordhorn

Ab Donnerstag, dem 25. November wird es für die Bürgerinnen und Bürger in der Grafschaft ein Dauerimpfangebot geben. Dann eröffnet das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Grafschaft Bentheim, im Auftrag des Landkreises eine Impfstation in Nordhorn. In der Firnhaberstraße 12 können sich impfberechtigte Personen impfen lassen.

Die Öffnungszeiten dieser Impfstation sind von  Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr. Am Wochenende und an den Feiertagen bleibt die Impfstation geschlossen. Es ist für dieses Angebot keine Terminvereinbarung erforderlich.

Geimpft werden, nach derzeitigem Stand, alle Personen ab 12 Jahre, die eine Erst- oder ihre Zweitimpfung benötigen. Bei den 12 bis 15 Jährigen gilt, dass ein Erziehungsberechtigter anwesend sein muss.

Außerdem gibt es die Auffrischungsimpfung nach einer Impfung mit Johnson&Johnson, wenn mindestens vier Wochen verstrichen sind. „Geboostert“ werden darüber hinaus alle Personen ab 70 Jahren, wenn die letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. So auch die aktuelle Empfehlung der STIKO.

Besucher der Impfstation sollten auf jeden Fall längere Wartezeiten einplanen. Mitzubringen sind der Impfausweis und ein Ausweisdokument.

Es besteht die Möglichkeit unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html die Aufklärungsbögen vorab auszudrucken und ausgefüllt mitzubringen.

Ausreichende Parkmöglichkeiten finden sich auf dem Neumarkt und im Parkhaus Seilerbahn. Eine Bushaltestelle befindet sich vor der Impfstation.

Zur Ergänzung der heute Vormittag ausgesandten Presseinformation zur Impfstation Nordhorn in Bezug auf die am heutigen Vormittag getroffene Entscheidung/Empfehlung der Stiko:

1. Der Landkreis wird in Bezug auf die Impfstation in Nordhorn, Firnhaberstraße, bis auf weiteres nur die genannten Booster-Impfungen (nach Johnson&Johnson und der Personen ab 70 Jahren, deren Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt) durchführen. Ansonsten wäre der Betrieb dort – gerade zu Beginn – nicht zu gewährleisten. Außerdem handelt es sich bei dieser Gruppe um einen besonders vulnerablen Personenkreis, dessen Impfschutz aufgrund der Priorisierung jetzt nach sechs Monaten, besonders dringend erforderlich ist.

2. Der Landkreis wird in den nächsten Wochen durch die vom Land vorgesehene Erweiterung der mobilen Impfteams zusätzliche weitere Impfangebote verschiedener Art schaffen.

3. Personen über 18 Jahren, deren Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt, sollten sich für eine Booster-Impfung an ihren Hausarzt wenden.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim