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Landvolk-Spitze zu Gast im Kreishaus

Landvolk-Spitze zu Gast im Kreishaus / Landrat lädt zu Austausch ein – Wimberg: „Bedingungen für heimische Produktion müssen gestärkt werden.“

Landkreis Cloppenburg. Bau- und umweltrechtliche Themen haben den Schwerpunkt eines Informationsaustausches gebildet, zu dem Landrat Johann Wimberg den Vorstand des Kreislandvolkverbandes Cloppenburg ins Kreishaus eingeladen hatte. In dem Gespräch ging es insbesondere um Perspektiven für die Tierhaltung auf den Betrieben und den Umbau von Ställen für mehr Tierwohl. Landrat Wimberg machte deutlich, dass der Landkreis fest an der Seite der heimischen Landwirtschaft stehe und die Sorgen der bäuerlichen Familienbetriebe uneingeschränkt teile. „Die Agrar- und Ernährungswirtschaft sei nicht ein beliebiger Wirtschaftszweig, sondern eine maßgeblich Schlüsselbranche, wenn es um die Sicherung einer unabhängigen Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln geht“, so Wimberg. Was Abhängigkeiten von ausländischen Märkten bedeuten, erfahren wir geradezu schmerzlich und teuer bei Energie und Arzneimitteln, so der Landrat weiter.  

Es müssten alle politischen Anstrengungen darauf gerichtet werden, die Bedingungen für die Produktion in Deutschland zu stärken. Dies sei nicht nur im Sinne der Wortschöpfung ein Vorteil, sondern auch besser für Tierwohl und den Klimaschutz.          

Landvolkvorsitzender Hubertus Berges erklärte, dass auf den Betrieben derzeit kaum Investitionsentscheidungen getroffen werden könnten. Zum einen sei die Refinanzierung der in höheren Haltungsstufen produzierten Lebensmittel über den Preis nicht gesichert. Hinzu käme, dass nach wie vor das Bau- und Immissionsschutzrecht den Umbau der Stallanlagen verhindere. Diesbezüglich ging Kreisrat Ansgar Meyer auf die erfolgten Neuregelungen im Baugesetzbuch ein, die allerdings leider nur für Schweineställe anwendbar seien, wenn Außenklimakontakt oder Auslaufbereiche geschaffen würden (Haltungsstufen 3 und 4).

Eine mit höheren Emissionen verbundene Öffnung der Ställe sei aber in den meisten Fällen aus Immissionsschutzgründen gar nicht möglich, weil Geruchs- und Ammoniakgrenzwerte bereits ausgeschöpft seien.

Kreisverwaltung und Kreislandvolkverband waren sich einig, dass der Gesetzgeber hier dringend weitere Anpassungen vornehmen müsse. Insbesondere müssten die Regelungen auf alle Tierarten und Haltungsstufen ausgeweitet werden.

Intensiv diskutiert wurde auch die Umsetzung der „Technische Anleitung Luft“ (TA-Luft), die für große Tierhaltungsanlagen die Nachrüstung von Abluftreinigungsanlagen vorschreibt. Landrat Wimberg ärgert sich über die weiter zunehmende Bürokratie und machte deutlich, dass sich der Landkreis Cloppenburg die Neuregelungen nicht ausgedacht habe, sondern als zuständige Immissionsschutzbehörde zur Umsetzung der vom Bund vorgegebenen Regelungen verpflichtet sei. Kreisrat Meyer ergänzte, dass das Prüfverfahren und die Umsetzungsschritte intensiv mit den landwirtschaftlichen Verbänden abgestimmt worden seien, damit das Landvolk und die weiteren Verbände die betroffenen Betriebe entsprechend beraten und unterstützen könnten.

Ein weiteres Gesprächsthema war der Ausbau der erneuerbaren Energien. Baudezernent Ansgar Meyer erläuterte hierzu den Sachstand bezüglich der Ausweisung von Flächen für die Windenergie. Auf Basis einer Windpotentialanalyse habe der Landkreis Konzentrationsflächen ermittelt, um das vom Land Niedersachsen für den Landkreis Cloppenburg festgelegte Flächenziel von 2,93 Prozent zu erfüllen. Die ermittelten Potentialflächen würden im Rahmen der laufenden Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms ausgewiesen. Mit dem Abschluss des Verfahrens werde nach jetzigem Stand 2025 gerechnet.

Bezüglich der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen berichtete Landvolk-Geschäftsführer Bernhard Suilmann von zahlreichen Anfragen, die an den Verband herangetragen worden seien. Zum einen gehe es um Flächen direkt an der Autobahn, die aufgrund der vom Gesetzgeber eingeführten Privilegierung ohne Bauleitplanung umgesetzt werden können. Zum anderen warteten Grundstückseigentümer auf die in einigen Städten und Gemeinden laufenden Potentialuntersuchungen für Freiflächen-PV, um dann in die konkrete Anlagenplanung einzusteigen.

Übereinstimmend stellten Landkreis und Kreislandvolkverband fest, dass die jüngst in das Baugesetzbuch aufgenommene Privilegierung von Agri-PV-Anlagen bis zur Größe von 2,5 Hektar noch keine große Relevanz entfaltet, weil die Aufständerung der Module aufwendig und die Nutzungsmöglichkeiten der darunterliegenden Nutzfläche sehr stark eingeschränkt sei.

Aufgrund der vielen gemeinsamen Themen und der Bedeutung der Landwirtschaft im Landkreis Cloppenburg sprachen sich Landrat Wimberg und Kreislandvolkvorsitzender Berges dafür aus, den Austausch in regelmäßigen Abständen fortzusetzen.

Text: Landkreis Cloppenburg

Foto: Sascha Rühl / LK Cloppenburg