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Neubildung des Beirates für Menschen mit Behinderungen – Bewerberinnen und Bewerber gesucht

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Grafschaft Bentheim wird zum 1. Januar 2023 neu gebildet. Das Gremium setzt sich aus bis zu zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Diese unterstützen den Landkreis dabei, die Ziele des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes umzusetzen. Für die neue Amtsperiode des Beirates sucht die Grafschafter Kreisverwaltung engagierte Kandidatinnen und Kandidaten. Interessierte können sich bis zum 30. September 2022 beim Landkreis um die Mitgliedschaft im Gremium bewerben.

Seit 2009 gibt es in der Grafschaft Bentheim einen Beirat für Menschen mit Behinderungen. Das Gremium setzt sich dafür ein, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen bzw. bereits im Vorfeld zu verhindern. Darüber hinaus trägt es aktiv dazu bei, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. In den vergangenen Jahren hat sich der Beirat u.a. für die barrierefreie Gestaltung von Bushaltestellen, Plätzen sowie Geh- und Radwegen stark gemacht. Zudem haben die Mitglieder verschiedene Bauprojekte, wie den Neubau des Sportzentrums „DinkelDuo“ in Neuenhaus, beratend begleitet. Aber auch in die Einrichtung des Impfzentrums an der Paulstraße war der Beirat im Hinblick auf die Barrierefreiheit eingebunden.

Um die Mitgliedschaft im Beirat kann sich jede Person mit Behinderung bewerben, die ihren Wohnsitz, ihre Hauptwohnung oder ihren Lebensmittelpunkt im Landkreis Grafschaft Bentheim hat. Bedienstete des Landkreises und Mitglieder des Kreistages oder eines Ausschusses des Kreistages können nicht Mitglied werden. Die Beiratsmitglieder vertreten ihre Belange im Beirat selbst oder durch ihre gesetzliche Vertretung. Minderjährige können sich nur über ihre gesetzliche Vertretung (die aber selbst nicht behindert sein muss) bewerben.

Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 30. September 2022 bei der Kreisverwaltung einreichen (Landkreis Grafschaft Bentheim, van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn). Dabei ist die Behinderung nachzuweisen, z.B. durch den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, den Schwerbehindertenausweis oder den Leistungsbescheid über die Bewilligung von Eingliederungshilfe. Außerdem sollte die Art der Behinderung möglichst genau angegeben werden. Aus den Bewerbungen wählt der Kreistag des Landkreises Grafschaft Bentheim schließlich die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen aus. Die Amtsperiode des Beirates endet am 31. Oktober 2026.

Für weitere Informationen steht seitens der Kreisverwaltung Renate Schnieders, Abteilungsleiterin Soziale Sicherung, gerne zur Verfügung (Tel. 05921 96 6511, Mail renate.schnieders@grafschaft.de).

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim