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Offene Mail / Offener Brief der Firma Robeo zur aktuellen Situation

Nordhorn. Neuenhaus. Zur Situation rund um das Interessenbekundungsverfahren hat uns soeben folgende offene Mail / folgender offener Brief erreicht, die / den wir gerne ungekürzt und als Originaltext weiter veröffentlichen möchten und auch dürfen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese offene Mail ist an alle bisherigen Beteiligten gerichtet. Aus Datenschutzgründen (z.T. persönliche Adressen) versende ich die Mail allerdings an alle nur in „Bcc“. Sie dürfen die Mail gerne verwenden bzw. weiterleiten.

Um den geplanten politischen Beratungen nicht vorzugreifen, hat die Kreisverwaltung bislang bewusst und vorbildlich kein favorisiertes Konzept benannt. Am 19.03. wurden wir von der Kreisverwaltung zur öffentlichen und konkreteren Vorstellung unseres Vorentwurfes im Sportausschuss des Landkreises am 16. Mai eingeladen. Wir waren bereits mit der Vorbereitung darauf beschäftigt.

Bereits am 25.03. existierte allerdings bei der Stadt Nordhorn hingegen der erste Entwurf des Bebauungsplans für eine Trampolinhalle (siehe Anlage), ohne die gebotene Neutralität und Unparteilichkeit zu wahren. Am Samstag den 30.03. gab die Stadt Nordhorn dann die Beratung über den Aufstellungsbeschluss, für den Bebauungsplan „Sportpark/Trampolinhalle“ am 08.04. im Stadtentwicklungsausschluss und am 30.04. im Verwaltungsausschluss, bekannt (siehe „wertende“ Beschlussvorlage in der Anlage).

Aufgrund des erneuten Vertrauensbruchs der Stadt Nordhorn, haben wir uns aus dem Interessenbekundungsverfahren zurückgezogen, da wir auch später erneut auf die Stadtverwaltung – wie Bauamt etc. – angewiesen wären. Eine konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen der möglichen weiteren Umsetzung und Realisierung war leider nicht absehbar. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.

Aufgrund vielfältigster Nachfragen und auch angesichts der Versuche, uns zur weiteren Teilnahme zu ermuntern, möchten wir mitteilen, dass wir uns zwar definitiv als Investor, Planer und Kaufinteressent zurückziehen, aber die Planungsidee bzw. ein ggf. vorhandenes Urheberrecht – als Architekt und Entwurfsverfasser – gerne an den Auslobenden des Verfahrens, den Landkreis Grafschaft Bentheim, übertragen.

Dadurch besteht nach wie vor die Möglichkeit, das in unseren Augen für das Allgemeinwohl sinnvollere Konzept – auch in Abwandlung bzw. mit ergänzenden Ideen – durch einen beliebigen Dritten nach einer entsprechenden Ausschreibung/Vergabe umzusetzen; so wie es im Exposé zum europaweiten Bekundungsverfahren und in der Vorstellung am 05.03. auch offen kommuniziert wurde.

Exposé des Landkreises: „Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens werden eine wichtige Informationsgrundlage für die erforderlichen politischen Entscheidungen des Landkreises zur Zukunft des Objektes und für die Ausgestaltung der ggf. nachfolgenden Ausschreibung sein.“

Bekanntmachung zum Verfahren: „Da es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt, sind die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen für beide Seiten unverbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Eröffnung eines Vergabeverfahrens. Ebenso besteht kein Anspruch auf den Abschluss eines Kauf- oder Erbbaurechtsvertrages. Im Interessenbekundungsverfahren werden Transparenz, Gleichbehandlung, und Unparteilichkeit der Auswertung gewährleistet.“

Wenn ansonsten über 1 ha (genau 10.122 m²) vorhandenes fertig erschlossenes wertvolles Bauland in innerstädtischer Lage vergeben wird, auf dem sinnvoller Geschossbau möglich wäre, ist fraglich, ob man hier nicht eine große städtebauliche Chance vergibt, eine bedarfsgerechte Mischnutzung in den derzeit zulässigen drei Geschossen (2 Vollgeschosse) zu etablieren (z.B. EG Sport/Gewerbe, OG und DG/SG Wohnen in unterschiedlichsten Variationen etc.).

Der § 11 der Baunutzungsverordnung gibt hierfür verschiedenste Möglichkeiten, „auch mit einer Mischung von Fremdenbeherbergung oder Ferienwohnen einerseits sowie Dauerwohnen andererseits“. Falls es hierzu fachliche Fragen bzgl. des Bauordnungs- oder Bauplanungsrechtes gibt, stehen wir Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.

Wir hoffen nach wie vor auf eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung, die dem Allgemeinwohl dient. Es wäre an der Zeit, da sich die Schließung der Halle im August erneut jährt. Dann werden es 5 Jahre.

Wir wünschen allen ein schönes hoffentlich sonniges Wochenende.

Text und Fotos via Firma Robeo