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Osterfeuer in Cloppenburg – nur Brauchtumsveranstaltungen erlaubt

Traditionelle Osterfeuer erfreuen sich auch in Cloppenburg großer Beliebtheit. Allerdings sind nur öffentliche Osterfeuer mit der geltenden Pflanzenabfallverordnung vereinbar. Private Osterfeuer sind daher nicht zugelassen. Darauf weist die Stadtverwaltung in einer aktuellen Mitteilung hin.
Nach der niedersächsischen Pflanzenabfallverordnung sind Osterfeuer nur als sogenannte Brauchtumsfeuer zulässig. Als Brauchtumsfeuer werden Feuer bezeichnet, die der Brauchtumspflege dienen und sich dadurch kennzeichnen, dass sie von einem Ortsverein o.ä. ausgerichtet werden und für jedermann zugänglich sind. Sie haben einen öffentlichen Charakter.
Private Osterfeuer von einzelnen Personen oder Nachbarschaften können nicht als ein solches Brauchtumsfeuer angesehen werden und sind daher hier nicht erlaubt.
Die öffentlichen Osterfeuer müssen beim Fachbereich 2 der Stadt Cloppenburg bis zum 20. März2024 angemeldet werden unter Tel. 04471/185-109, damit die Feuerwehr über die Standorte informiert werden kann und so im Ernstfall schnelle Hilfe gewährleistet ist.

Text: Stadt Cloppenburg