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Planung von Osterfeuer 2018 – Brauchtumsfeuer müssen angemeldet werden

Lingen. Noch ist der Winter nicht vorbei, aber der Frühling und die Osterfeiertage rücken immer näher. Die Stadt Lingen möchte deshalb bereits jetzt auf die Regelungen in Hinblick auf Osterfeuer hinweisen. Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer, die bis zum 21. März im Fachdienst Umwelt angemeldet werden müssen. Ein Antragsformular ist auf der Homepage der Stadt Lingen (Ems) als Download und im Fachdienst Umwelt erhältlich.

Die Veranstalter müssen grundsätzlich sicherstellen, dass das Osterfeuer nicht zur „Müllverbrennung“ missbraucht wird. Das Brenngut der Osterfeuer darf dementsprechend ausschließlich aus pflanzlichen Abfällen, wie Baum- und Strauchschnitt, bestehen. Dazu zählen nicht: Bauholz, Gartenzäune, Haus- und Sperrmüll sowie Kunststoffe, Papier, Pappe und Altöl. Damit verhindert wird, dass Tiere in dem aufgeschichteten Holz Unterschlupf suchen, dürfen die pflanzlichen Abfälle frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Am Karsamstag müssen die Veranstalter den Haufen umschichten und vor dem Abrennen noch einmal mögliche Kleintiere in dem Haufen verscheuchen.

Grundsätzlich ersetzt die Genehmigung für das Osterfeuer nicht die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder eines sonstigen Nutzungsberechtigten sowie notwendige Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften.

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Fachdienst Umwelt (4. Etage im neuen Rathaus, Raum 413), Tel. 0591 9144-362 oder E-Mail: e.glueck@lingen.de).

Text: Stadt Lingen