CORONAGrafschaft Bentheim

Positiv getestet – was nun? Der Landkreis informiert

Neues Verfahren für positiv Getestete in der Grafschaft ab Dienstag

Auch im Landkreis Grafschaft Bentheim führt die hohe Verbreitung des Coronavirus zu einer starken Beanspruchung des Containment-Teams, das im Gesundheitsamt zur Eindämmung des Coronavirus eingesetzt wird. Um die Fälle infizierter Personen rechtzeitig erfassen und weitere Schritte einleiten zu können, ändert der Landkreis sein Vorgehen im Zusammenhang mit positiv Getesteten ab Dienstag, 29. März 2022.

Personen, die einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt haben, sind weiterhin aufgefordert, das Ergebnis durch einen Schnelltest in einer qualifizierten Teststelle zu prüfen. Im Falle eines positiven Ergebnisses, das von der zuständigen Teststelle an das Gesundheitsamt weitergeleitet wird, muss sich die betroffene Person unmittelbar in Quarantäne begeben und erhält einen schriftlichen Absonderungsbescheid. Anders als bisher, werden positiv Getestete nicht mehr telefonisch kontaktiert, sondern sind dann gebeten, selbstständig einen Termin zur PCR-Testung zu buchen.

Buchung eines PCR-Tests

Möglich ist eine Terminbuchung über einen Link, der mit dem schriftlichen Absonderungsbescheid bekannt gegeben wird. Ebenso können Bürgerinnen und Bürger bereits bei Durchführung eines offiziellen Schnelltests ihre E-Mail-Adresse oder Handynummer angeben. Dann wird der Link, gegebenenfalls schon vor Erhalt des Absonderungsbescheids, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, per E-Mail oder SMS übermittelt. Anschließend kann ein Termin zur PCR-Testung gebucht werden. „In der aktuellen Pandemie-Lage ist die Anzahl durchzuführender PCR-Testungen derart hoch, dass unser Testzentrum an der Enschedestraße an der Kapazitätsgrenze arbeitet. Es ist daher nicht immer möglich, einen Termin noch am selben oder nächsten Tag zu erhalten“, erläutert Gert Lödden, zuständiger Dezernent des Landkreises Grafschaft Bentheim und bittet um Verständnis für die aktuelle Situation. Zudem ist es möglich, dass ein PCR-Test nicht in der Enschedestraße durchgeführt werden kann und die betroffene Person auf einen anderen Anbieter zur PCR-Testung zurückgreifen muss. Das Gesundheitsamt des Landkreises weist darauf hin, dass ein späterer Genesenennachweis nur ausgestellt werden kann, wenn die Infektion vorher durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde. 

Beendigung der Quarantäne

Unverändert bleibt das Verfahren zur Beendigung der Quarantäne. Hierfür ist kein PCR-Test nötig. Ausreichend ist ein negativer Schnelltest, der frühestens nach einer Quarantänezeit von sieben Tagen und einer Symptomfreiheit von 48 Stunden durchgeführt werden kann. Während die Quarantäne bei einem negativen Ergebnis umgehend aufgehoben ist, ist bei einem positiven Testergebnis der vollständige Quarantänezeitraum von zehn Tagen einzuhalten. Lediglich Berufstätige, die wegen des Umgangs mit vulnerablen Personen ein negatives PCR-Ergebnis benötigen, erhalten einen entsprechenden Termin zur Testung über die Hotline des Containment-Teams. Dieses ist erreichbar über die Rufnummer 05921 963333.

„Trotz der starken Forderung steht den Betroffenen unser Containment-Team auch über die Hotline zur Verfügung. So kann eine PCR-Testung beispielsweise telefonisch gebucht werden, wenn es der jeweiligen Person online nicht möglich ist“, betont Lödden. Orientierung, welche Maßnahmen bei einem positiven Schnell- oder Selbsttest zu ergreifen sind, bieten fallspezifische Leitfäden auf der Website des Landkreises: www.grafschaft-bentheim.de/corona. Hier kann das neue Verfahren ab Dienstag, 29. März 2022, nachgelesen werden.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim