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Schieben statt fahren: Verstärkte Fahrradkontrollen in der Fußgängerzone

Lingen (ots) – Zwischen 10 Uhr und 18 Uhr ist das Radfahren in der Fußgängerzone
nicht erlaubt. Radfahrende, die sich nicht an diese Regelung halten, müssen
damit rechnen, angehalten und verwarnt zu werden. „Es ist ein leidiges Thema.
Immer wieder erreichen uns Beschwerden über Radfahrende, die tagsüber
unerlaubterweise durch unsere Fußgängerzone fahren und nicht absteigen. Dem
wollen wir seitens der Stadt und der Polizei entgegenwirken“, erklärt Lingens
Oberbürgermeister Dieter Krone. In einer Gemeinschaftsaktion finden zur
Fahrradsaison verstärkt Kontrollen in der Fußgängerzone statt. „Wer dabei
erwischt wird, unerlaubterweise mit dem Rad durch die Fußgängerzone zu fahren,
muss mit einem Verwarngeld zwischen 15 und 30 Euro rechnen“, erläutert Erster
Polizeihauptkommissar Christian Albert. Durch die gemeinsamen Kontrollen
erhoffen sich Stadt und Polizei, dass sich das Verhalten der Radler ändert.
„Passanten wollen gemütlich durch unsere Fußgängerzone schlendern und vor allem
Kinder wollen sich frei bewegen können, ohne von Radfahrern bedrängt zu werden“,
macht Oberbürgermeister Krone deutlich. „Schiebende Radfahrende sind in der
Fußgängerzone herzlich willkommen – wer lieber mit dem Rad fahren möchte, kann
die vielen Seitenstraßen auf dem Innenstadtring nutzen.“

Foto: Stadt Lingen / Polizei