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Schülerfahrtkostenerstattung der Samtgemeinde Lathen

Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten (bis 10. Schuljahr) für das letzte Schulvierteljahr 2022/2023 (Mai 2023 – Juli 2023) sind bis spätestens 25. Juli 2023 bei der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.13, einzureichen.
Der letzte Termin zur Beantragung der Fahrtkosten für das abgelaufene Schuljahr ist der 31. Dezember 2023.
Als Nachweis des 49-Euro Tickets ist der jeweilige Kontoauszug bzw. ein Screenshot (mit Angabe des Monats, des Ticketinhabers + des Preises) vorzulegen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den Einzelfahrkarten auf die kalendermäßige Sortierung sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten ist.“

Text: Lathen