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Stipendium für ein Medizinstudium im Ausland: Bewerbungen bis zum 1. Januar 2024 möglich

Wer ein Medizinstudium im Ausland aufnimmt, kann sich beim Landkreis Grafschaft Bentheim ab sofort um ein Stipendium bewerben. Bewerbungen für das Wintersemester 2024/2025 nimmt der Landkreis bis zum 1. Januar 2024 entgegen.

Auch in der Grafschaft Bentheim stellt der Fachkräftemangel die hausärztliche Versorgung vor personelle Herausforderungen. Dem wirkt der Landkreis mit verschiedenen Fördermaßnahmen für Studierende der Humanmedizin entgegen. Zum einen können sich Interessierte seit 2013 um eines von zehn Stipendien bewerben, wenn sie sich schon während des Studiums für eine anschließende ärztliche Tätigkeit in der Grafschaft Bentheim entscheiden. Zum anderen hat der Grafschafter Kreistag nun auch einer Förderung des Medizinstudiums im Ausland zugestimmt. „Von der neuen Maßnahme profitieren besonders angehende Studierende, die aufgrund ihrer Abitur-Note keinen Studienplatz in Deutschland bekommen oder das Studium nicht aus eigenen Mitteln stemmen können. Mithilfe der Zuwendung sollen sie sich auf einen schnellen und erfolgreichen Studienabschluss im Ausland konzentrieren können“, schildert Gert Lödden, zuständiger Dezernent beim Landkreis. Er begrüßt den Kreistagsbeschluss, der bis 2025 zunächst ein Stipendium pro Jahr vorsieht. In den anschließenden Haushaltsberatungen soll geprüft werden, ob die Mittel ab 2026 weiter zur Verfügung gestellt werden.

Gleichzeitig sieht auch das Stipendium für ein Medizinstudium im Ausland vor, dass die Studierenden nach Abschluss von Studium und Facharztweiterbildung eine ärztliche Tätigkeit in der Grafschaft Bentheim aufnehmen. „Um die ärztliche Versorgung im Landkreis zu stärken, verpflichten sich die Stipendiaten, mindestens für die Dauer des Förderungszeitraumes im Kreisgebiet zu praktizieren“, erläutert Dr. Christine Kües, Leiterin des Gesundheitsamtes des Landkreises Grafschaft Bentheim. Dies kann in eigener Niederlassung oder in einem Angestelltenverhältnis erfolgen.  

Das Stipendium wird bis zu zwei Semester nach Ende der Regelstudienzeit gewährt. Dabei beträgt die Förderhöhe maximal 7.500 Euro pro Semester und ist gedeckelt auf die Höhe der tatsächlichen Studiengebühren. Die detaillierten Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie die Richtlinie zur Vergabe von Stipendien für Studierende der Humanmedizin im Ausland sind auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim veröffentlicht: https://www.grafschaft-bentheim.de/grafschaft/buergerservice/dienstleistung/70. Für das Wintersemester 2024/2025 läuft der Bewerbungszeitraum einmalig bis zum 1. Januar 2024. Für die nachfolgenden Wintersemester endet die Frist wieder am 30. September des Vorjahres. Für Rückfragen zur Förderung von Studierenden der Humanmedizin stehen die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes telefonisch unter 05921 96 1850 oder per E-Mail an gesundheitsamt@grafschaft.de zur Verfügung.

Text: Landkreis Grafschaft bentheim