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Tierschutzverein Friesoythe kastriert 2023 über 400 Katzen– Landkreis erinnert an bestehende Kastrations- und Kennzeichnungspflicht

Landkreis Cloppenburg. Erst kürzlich hat der Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung e.V. innerhalb einer Woche wieder 32 Fundkatzen und -kater kastrieren lassen. Dabei gilt bereits seit 2018 eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen im Gebiet des Landkreises Cloppenburg, denen Freigang gewährt wird.

Das Jahr hat gerade erst begonnen und doch hat das Tierheim in Sedelsberg bereits wieder etliche Fundkatzen aufgenommen – viele davon sind nicht kastriert. Dabei steht die jährliche „Katzenschwemme“, die das Tierheim im Frühling und Herbst mit halbverwilderten, herrenlosen Katzen und teils ganzen Würfen überrollt, noch aus. Allein im vergangenen Jahr wurden durch den Tierschutzverein über 400 Katzen und Kater aus dem ganzen Landkreis kastriert.

Die Kreisverwaltung betrachtet diese erschreckend hohe Zahl als Anlass dafür, die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis darauf hinzuweisen, dass eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht im Gebiet des Landkreises Cloppenburg gilt. Die entsprechende Verordnung sieht vor, dass alle weiblichen und männlichen Katzen ab einem Alter von 6 Monaten, die sich außerhalb der Wohnung bewegen, kastriert, mittels Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein müssen. Die Registrierung ist dabei kostenlos und kann zum Beispiel über das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (www.findefix.com) oder von TASSO e. V. (www.tasso.net) erfolgen. Zu beachten ist, dass man bereits als Katzenhalter oder Katzenhalterin gilt, sobald man einer freilaufenden Katze regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Bei festgestellten Verstößen gegen die Verordnung kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Warum es so wichtig ist, Katzen kastrieren zu lassen, zeigt nicht nur die immer weiter steigende Anzahl an herrenlosen, teils verwilderten Katzen im Landkreis. Durch immer mehr Katzen werden vermehrt Krankheiten unter den Katzen verbreitet, Singvögel bejagt und die Allgemeinheit belästigt. Außerdem wird das Tierheim durch als Fundtiere und halbverwilderte Jungtiere abgegebene herrenlose Katzen besetzt, sodass von zuhause weggelaufene Katzen nicht mehr aufgenommen und an den Besitzer zurückgegeben werden können. Jede vermehrungsfähige Katze, die frei draußen laufen darf, wird sich früher oder später vermehren und kann zweimal im Jahr jeweils 4 bis 6 Nachkommen zeugen. Diese Nachkommen können selbst ab dem Alter von 6 Monaten wieder neue Katzen zeugen. Gleichzeitig bleibt eine Katze durch eine Kastration gesünder, weil die Gefahr der Ansteckung mit Katzenkrankheiten durch Geschlechtsverkehr und Revierkämpfe deutlich geringer ist.

Darüber hinaus kann nur durch die Kennzeichnung die erfolgte Kastration nachvollzogen und geprüft werden. Außerdem ist die Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und zurückgeben zu können. Jeder praktizierende Tierarzt, der Kleintiere behandelt, kann Katzen kastrieren. Dies erfolgt üblicherweise nach vorheriger Terminabsprache. Über Durchführung und Folgen einer Kastration und Kennzeichnung sowie die Kosten berät ebenfalls ein Tierarzt.

Die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet des Landkreises Cloppenburg, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei bewegen, ist auf der Homepage des Landkreises Cloppenburg unter www.lkclp.de/571, zu finden unter den Rubriken Tierhaltung und Ernährung -> Tierschutz -> Allgemeine Informationen, abrufbar.

Text: Landkreis Cloppenburg