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Unterricht im Wechselmodus und Distanzlernen – Nach Osterferien findet eingeschränkter Schulbetrieb statt – Testungen in Schulen starten

Meppen. In den emsländischen Grundschulen, Förderschulen für geistige Entwicklung, Tagesbildungsstätten und Abschlussklassen wird nach Ende der Osterferien ab Montag, 12. April, der Unterricht im Szenario B (Wechselunterricht) aufgenommen. Alle anderen Jahrgänge verbleiben im Distanzlernen (Szenario C). Der reguläre Betrieb von Kindertagesstätten und Kinderhorten bleibt untersagt. Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten. In Großtagespflegestellen findet ein eingeschränkter Betrieb statt. Auch die regelmäßigen Testungen in Schulen starten.

Damit bleibt die Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland, die aufgrund der dauerhaft kreisweit hohen Inzidenz über 100 erlassen worden war und den Unterricht in den Schulen seit dem 24. März regelt, zunächst bestehen. Gekoppelt ist diese Regelung an den Inzidenzwert. Sobald der Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unterschritten wird und diese Unterschreitung nach Einschätzung des Gesundheitsamtes des Landkreises Emsland von Dauer ist, können auch weitere Schuljahrgänge den Präsenzunterricht nach Szenario B wiederaufnehmen.

„Da wegen der Osterfeiertage nur eine geringe Zahl an Testungen durchgeführt worden ist, kann derzeit noch nicht belastbar abgeschätzt werden, ob der Inzidenzwert im Landkreis Emsland eher nach unten tendiert oder sich weiterhin auf hohem Niveau einpendelt“, sagt der zuständige Erste Kreisrat Martin Gerenkamp. Um weitere Schuljahrgänge in den Präsenzunterricht gemäß Szenario B zu schicken, müsse sich der Inzidenzwert dauerhaft unter 100 einpendeln, betont Gerenkamp.

Konkret heißt dies, dass aktuell ab Montag ausschließlich:

  • der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
  • der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
  • die Schuljahrgänge 1 bis 4 sowie
  • die Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die Tagesbildungsstätten

die Schulen im Wechselunterricht besuchen werden.

Darüber hinaus testen sich alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung sowie alle Beschäftigten in der Schule in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause, sofern ausreichend Testkits durch das Logistikzentrum Niedersachsen geliefert werden können. Es besteht eine Testpflicht, die in der Coronaverordnung des Landes festgelegt wird. Die Schülerinnen und Schüler nehmen am Ende einer Woche je zwei Test-Kits (sofern in ausreichender Anzahl verfügbar) für die Verwendung in der nächsten Präsenzphase mit. Die Erziehungsberechtigten bestätigen das negative Test-Ergebnis auf dem von der Schule festgelegten Weg. Diese Bestätigung wird von den Lehrkräften kontrolliert.

Bei einem positiven Testergebnis darf die Schule nicht besucht werden. Die Schule muss umgehend benachrichtigt werden, von dort wird dann auch das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland informiert. Das Ergebnis wird mit einem PCR-Test überprüft. Dazu wird Kontakt zu einem Arzt aufgenommen. Bis zur endgültigen Klärung durch den PCR-Test verbleibt die betroffene Person in Quarantäne.

Text: Landkreis Emsland