AktuellesCloppenburg

Verkaufsoffene Sonntage: Landesgesetz gibt Regelungen für die Öffnungserlaubnis vor

In den sozialen Netzwerken hat sich ein Cloppenburger Kaufmann aus der Bahnhofstraße öffentlich geärgert, weil er zum verkaufsoffenen Junimarkt-Sonntag nicht öffnen durfte. Grund: Sein Geschäft lag außerhalb des genehmigten – und genehmigungsfähigen – Radius. Etliche Kommentare äußerten Unverständnis bis Fassungslosigkeit und manch einer schimpfte über die Stadtverwaltung. Doch die steht hier gar nicht maßgeblich in der Verantwortung, betont Bürgermeister Neidhard Varnhorn, der von der aktuellen Sonn- und Feiertagsregelungen des niedersächsischen Ladenschlussgesetzes alles andere als begeistert ist.
„Ich kann den Ärger sehr gut verstehen“, sagt Varnhorn, stellt aber auch klar, dass die Stadt als kommunale Behörde hier die Vorgaben der Landesregierung in Hannover zu befolgen und durchzusetzen habe – auch wenn uns das nicht schmeckt.“
Das Landesgesetz verlangt für die Erlaubnis einer Sonntagsöffnung – maximal vier Mal pro Kalenderjahr – einen herausragenden Anlass, der stadtbildprägenden Charakter haben muss und auch alleine schon einen außergewöhnlichen Besucherzustrom erwarten lässt. Die Geschäftsöffnung muss untergeordnet sein und darf nur lokal begrenzt im direkten Umfeld der Veranstaltung erfolgen. Das muss der Antragsteller, hier die Wirtschaftsgemeinschaft Cloppenburg, entsprechend darstellen. Das Ordnungsamt muss danach auf der Basis von Erfahrungswerten und unter laufender Beobachtung der themenrelevanten Rechtsprechung die jeweilige Ausstrahlungswirkung bewerten und danach den Öffnungsradius festlegen. Dabei versucht die Stadtverwaltung, diesen Radius so weit wie möglich auszudehnen, muss aber jeweils die Auswirkungsnähe zum Kern-Event sachlich begründen, um rechtssicher zu sein. Denn einfach großrahmig die Öffnung zu erlauben, damit dann die Allgemeinverfügung komplett per Klage einkassiert wird, so dass niemand öffnen darf: Das hilft niemandem weiter!
„Wir brauchen eine Lösung auf Landesebene“, fordert Bürgermeister Neidhard Varnhorn nachdrücklich und sieht hier auch Landrat Johann Wimberg auf seiner Seite. Dieser hat vor Kurzem als Vorsitzender des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses im Niedersächsischen Landkreistag (NLT) eine Initiative auf den Weg gebracht, die „den Schulterschluss der kommunalen Spitzenverbände“ fordert, damit „die Rechtsgrundlagen angepasst werden“. Gerade der Einzelhandel in kleinen Städten im ländlichen Raum sei durch die aktuelle Regelung „besonders benachteiligt“.
„Es geht nicht darum, mehr als vier Mal im Jahr sonntags die Geschäfte zu öffnen“, stellt Neidhard Varnhorn klar: „Lieber nur drei Mal für alle, als öfter und dann nur so eingeschränkt!“ Wie Wimberg fordert auch er, die Sonntagsöffnung an begrenzten Terminen für alle ansässigen Läden zu ermöglichen, unabhängig von der Lage im Stadtgebiet. Denn die jetzigen Vorgaben führten zu Ungleichbehandlungen, die man niemandem wirklich erklären könne.

Text: Stadt Cloppenburg