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Verstoß gegen die Amtsverschwiegenheit: Landkreis stellt Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Unbekannt ein

Wie sind vertrauliche Dokumente aus nicht-öffentlichen Sitzungen des Kreisausschusses an die Öffentlichkeit gelangt? Diese Frage lässt sich trotz intensiver Ermittlungen der Grafschafter Kreisverwaltung nicht klären. Im Februar dieses Jahres hatte der Landkreis Grafschaft Bentheim erstmals ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Amtsverschwiegenheit eingeleitet. Die Ermittlungen übernahm die Bußgeldstelle der Kreisverwaltung. Da sich jedoch bis heute kein konkreter Verdacht gegen eine verantwortliche Person erhärtet hat, wurde das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Unbekannt nun eingestellt. Einem entsprechenden Vorschlag der Kreisverwaltung stimmte der Grafschafter Kreistag in seiner letzten Sitzung zu.

Rückblick: Nach Paragraph 40 des Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetzes sind Kreistagsmitglieder zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Im November 2022 und im Januar 2023 sind allerdings Informationen aus nicht-öffentlichen Sitzungen des Kreisausschusses in einer Facebook-Gruppe veröffentlicht worden. Darüber hinaus wurde in den Facebook-Beiträgen mehrfach auf die nicht-öffentliche Beratung des Kreisausschusses Bezug genommen – Wortbeiträge wurden wortwörtlich aus einem Protokollentwurf zitiert. Auch über soziale Netzwerke hinaus sind im Internet vertrauliche Unterlagen aus dem Kreisausschuss öffentlich zugänglich gemacht worden. „Die Sitzungen des Kreisausschusses sind grundsätzlich nicht-öffentlich. Das ist vom Gesetzgeber so vorgegeben“, stellte Landrat Uwe Fietzek damals klar. Nach dem ersten Vorfall im vergangenen Jahr habe die Kreisverwaltung nicht unmittelbar reagiert. Die Weitergabe der vertraulichen Protokollausschnitte im Januar 2023 habe das Fass dann aber zum Überlaufen gebracht, so Fietzek. Jahrzehntelang sei in den politischen Gremien vertrauensvoll zusammengearbeitet worden, nun werde Misstrauen gestreut.

Der Grafschafter Kreistag sprach sich im Februar 2023 einstimmig für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Amtsverschwiegenheit aus. Sämtliche Mitglieder des Kreistages wurden daraufhin im Rahmen der Ermittlungen schriftlich als Zeugen befragt. Das Ergebnis der Befragung: Es gibt keinen konkreten Verdachtsfall. Weitere Ermittlungsmöglichkeiten kann die Bußgeldstelle nicht ergreifen. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Unbekannt wurde daher eingestellt.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim