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Von der Erstregistrierung bis zur Aufenthaltserlaubnis – diese Schritte durchlaufen Geflüchtete aus der Ukraine

„In Bramsche geht es immer schnell“, mit diesen Worten nimmt Thomas Heinrich, Leiter der Abteilung „Sicherheit und Ordnung“ beim Landkreis Grafschaft Bentheim, 24 Geflüchtete aus der Ukraine an der Notunterkunft in der Wilhelm-Raabe-Straße in Empfang. Es ist noch früh am Morgen, es ist 6:30 Uhr. Für die Geflüchteten – in erster Linie Frauen und Kinder – steht an diesem Tag ein besonderer Termin an: die Erstregistrierung mit einer erkennungsdienstlichen Behandlung. Dafür hat die Grafschafter Kreisverwaltung extra einen Bus organisiert, der die Ukrainerinnen und Ukrainer zur Landesaufnahmebehörde (LAB) nach Bramsche fährt. „Unser Ziel ist es, den Geflüchteten so schnell wie möglich einen Termin zur Erstregistrierung anzubieten. Das ist natürlich auch bei uns in der Ausländerbehörde möglich. Aber um den Prozess zu beschleunigen, organisieren wir zusätzlich zweimal pro Woche Fahrten zur LAB. Hier können mehrere Geflüchtete zur gleichen Zeit erfasst werden. Dadurch gewinnen unsere Mitarbeitenden Zeit, die sie für die nächsten Schritte benötigen“, erklärt Dr. Elke Bertke, die beim Landkreis zuständige Dezernentin, den Hintergrund der Fahrt.

Aktuell befinden sich rund 1.100 Geflüchtete aus der Ukraine im Landkreis Grafschaft Bentheim. Knapp 800 von ihnen sind bereits vollständig ausländerrechtlich erfasst. Zu ihnen werden bald auch die 24 Frauen, Männer und Kinder zählen, die auf die Abfahrt des Busses nach Bramsche warten. Thomas Heinrich hakt an der Notunterkunft die Anwesenheitsliste ab, geht mit den Geflüchteten ihre Unterlagen durch und hilft bei Fragen. Dass er selbst Russisch spricht, erleichtert die Sache ungemein und schafft vor allem Vertrauen. „Am Anfang war es holprig, jetzt wird mein Russisch immer besser“, sagt er mit einem Schmunzeln. Die Sprache hat er während seines Studiums in Kiew gelernt. In den vergangenen Wochen hat Heinrich bereits mehrere Busfahrten zur LAB organisiert und vielen Geflüchteten geholfen. Die Atmosphäre an der Notunterkunft ist an diesem frühen Morgen ruhig. Die Ukrainerinnen und Ukrainer werden vor der Abfahrt durch das DRK auf Corona getestet – die Testergebnisse fallen alle negativ aus. Im Euregium erklärt Thomas Heinrich den Geflüchteten, was sie an diesem Tag und im weiteren Verlauf erwartet.

Personalien, Fotos, Fingerabdrücke: rund 30 Minuten pro Erstregistrierung

Die Erstregistrierung erfolgt an PIK-Stationen (Personalisierungsinfrastrukturkomponente). Hier werden die Personalien, Fotos und Fingerabdrücke digital hinterlegt. Name, Geburtsort, Geburtstag, Größe, Augenfarbe – all diese Angaben gehören dabei zur erkennungsdienstlichen Erfassung. Abläufe und Technik sind in der LAB wie in der Ausländerbehörde im Nordhorner Kreishaus gleich. „Wir haben vor zwei Jahren die entsprechende technische Ausrüstung für eine PIK-Station bekommen. Das waren die Lehren aus der Flüchtlingskrise 2015/2016“, sagt Heinrich. Jede Erstregistrierung dauert rund 30 Minuten. Pro Tag schaffen die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde rund 15 Registrierungen. „Das sind zusätzliche Arbeiten für uns, die wir stemmen müssen. Daher freuen wir uns über die gute Zusammenarbeit mit der LAB, die uns einen Teil der Registrierungen abnimmt“, so Heinrich.

Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsgenehmigung und Sozialleistungen wichtig

Nach der Erstregistrierung folgt ein Termin in der Ausländerbehörde in Nordhorn. Bei diesem Termin wird die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes beantrag. Damit verbunden ist die Aufnahme in das Ausländerzentralregister. Auch hierfür müssen noch einmal Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen werden. Der sogenannte elektronische Aufenthaltstitel – eine Plastikkarte im Scheckkartenformat – wird dann einige Wochen später per Post zugeschickt. Mit der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erhalten die Geflüchteten übergangsweise aber bereits eine Bescheinigung, die für sie wichtig ist. Denn damit verfügen sie über eine Arbeitsgenehmigung. Zudem sind insbesondere für die Beantragung der Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ab 1. Juni 2022 die vorherige Registrierung sowie die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Schritt zur Registrierung fällt Geflüchteten nicht immer leicht

Für die Ukrainerinnen und Ukrainer an der Notunterkunft geht es nun zunächst in den Bus. „Die Registrierung ist ein großer Schritt für sie. Wir wissen von vielen Geflüchteten, dass sie sich eher auf einer Art Reise sehen. Sich in Deutschland offiziell registrieren zu lassen, hat für sie dann etwas Endgültiges an sich. Das fällt nicht immer leicht“, berichtet Heinrich. Der Bus setzt sich in Bewegung und wird am frühen Nachmittag zurückkehren. Dem Ziel einer Aufenthaltserlaubnis kommen die Geflüchteten damit näher – der nächste Schritt folgt ein paar Tage später in der Ausländerbehörde.

Text und Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim