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Zensus 2022: Meppen „gewinnt“ Einwohner*innen

Meppen. Die Ergebnisse des Zensus 2022 liegen vor – mit einem erfreulichen Ergebnis für Meppen: Zum Stichtag 15.05.2022 wurden 501 Einwohner*innen mehr gezählt als auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung im Rahmen des Zensus 2011 angenommen. Das bedeutet einen Zuwachs von 1,39 Prozent.

„Ein Mehr an Einwohnerinnen und Einwohnern ist grundsätzlich schon mal ein tolles Ergebnis“, betont Erster Stadtrat Matthias Funke. Doch es geht um mehr als nur Prestige, wie Funke weiter erklärt: „Von der Einwohnerzahl hängt unter anderem auch die Höhe der Finanzzuweisungen des Landes ab, sprich, dieses Ergebnis sorgt für ein Plus auf der Einnahmeseite unseres städtischen Haushaltes.“ In der vorherigen Zensusrunde 2011 musste die Stadt Meppen bei der Einwohnerzahl einbüßen. Umso erfreulicher wurden die jüngsten Ergebnisse im Stadthaus aufgenommen.

Der Zensus wird in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgeführt. Sie sind gemäß EU-Verordnung dazu verpflichtet, Bevölkerungsergebnisse zu erfassen. Den Mitgliedsstaaten ist es allerdings freigestellt, welche Methoden sie für die Erhebung dieser Daten anwenden. Im Wesentlichen geht es hierbei um zwei Ziele: die Ermittlung aktueller Bevölkerungszahlen für Deutschland sowie Informationen zum Wohnraum mit der Gebäude- und Wohnungszählung. Der Zensus findet alle zehn Jahre statt. Aufgrund der Pandemie erfolgte die jüngste Zensus-Runde nicht 2021, sondern in 2022.

Beim Zensus 2022 kam – wie auch schon beim Zensus 2011 – ein von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder entwickeltes Verfahren zum Einsatz, das als registergestützter Zensus bezeichnet wird. Das bedeutet, es müssen nicht wie bei einer traditionellen Volkszählung alle Bürgerinnen und Bürger befragt werden, da die meisten Daten bereits in den Registern der Verwaltung vorliegen, etwa im Einwohnermeldeamt. Beim registergestützten Zensus werden Kopien dieser Daten an die amtliche Statistik übermittelt. Dort werden sie unter strengen Datenschutzvorgaben zusammengeführt.

Für Wohnungen und Gebäude gibt es keine flächendeckenden Register. Daher werden Eigentümer*innen von Wohngebäuden/-raum in Deutschland postalisch befragt. Eine weitere Befragung betrifft Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Für alle Veröffentlichungen gilt, dass die Ergebnisse keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Weitere Informationen zum Zensus 2022 unter www.zensus2022.de.

Übrigens: Neben dem Zensus gibt es auch noch den Mikrozensus. Dieser steht für eine „kleine Volkszählung“. Dabei handelt sich um eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung, bei der seit 1957 jedes Jahr ein Prozent der Haushalte bundesweit befragt werden. Im Vergleich werden beim Mikrozensus mehr und detailliertere Fragen als im Rahmen des Zensus gestellt.

Text: Stadt Meppen