CORONAGrafschaft Bentheim

Ab Mittwoch Warnstufe 2 in der Grafschaft Bentheim

Auf Grundlage der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung erlässt der Landkreis Grafschaft Bentheim eine Allgemeinverfügung, in der festgestellt wird, dass ab Mittwoch, 1. Dezember, die Warnstufe 2 für das Kreisgebiet gilt. In Warnstufe 2 gelten vorrangig die 2GPlus-Regeln (geimpft, genesen, plus zusätzlichem negativen Testnachweis).

Die 2GPlus-Regeln betreffen unter anderem folgende Bereiche:

  • Private Feiern mit mehr als 15 Personen
  • Gastronomie
  • Beherbergung
  • Körpernahe Dienstleistungen (ausgenommen: medizinisch notwendige)
  • Sport (im Außenbereich 2G)
  • Kino, Theater, Kultureinrichtungen, Zoos
  • Clubs, Diskotheken
  • Weihnachtsmärkte (Innen- und Außenbereich)

Außerdem gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

„Auch in der Grafschaft Bentheim spitzt sich die Lage zu. Um das Ruder noch herumreißen zu können, müssen wir Kontakte reduzieren. Nur gemeinsam haben wir eine Chance die steigenden Fallzahlen zu stoppen und bestenfalls umzukehren“, so Landrat Uwe Fietzek.

Er macht weiter deutlich: „Wer sich in den kommenden Wochen mit dem Corona-Virus ansteckt, wird die Weihnachtsfeiertage in häuslicher Quarantäne verbringen.“

Hintergrund der neuen Warnstufe ist das Überschreiten der Grenzwerte bei den Leitindikatoren „Hospitalisierung“ und dem Indikator „Neuinfizierte“ an fünf aufeinander folgenden Werktagen. Beim Leitindikator „Hospitalisierung“ handelt es sich um eine landesweite Kennzahl. Sie bildet alle Neuaufnahmen von COVID-Patientinnen und -Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage ab. Der Indikator „Neuinfizierte“ richtet sich nach der Zahl der Neuinfizierten mit Covid 19 im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den vergangenen sieben Tagen. Die 7-Tage-Inzidenz wird nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt ermittelt.

Sobald einer dieser Leitindikatoren an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Wertebereich einer Warnstufe nicht mehr erreicht, kann die Warnstufe ab dem übernächsten Tag aufgehoben werden.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim