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Bewerber für die Schöffen-Wahl in Geeste gesucht

GEESTE. Für die in diesem Jahr anstehende Wahl von Schöffen und Jugendschöffen werden Bewerberinnen und Bewerber ge-sucht. Damit für die Jahre 2024 bis 2028 die Schöffen der Schöf-fengerichte und Strafkammern gewählt werden können, sollten Vorschläge bis zum 31. März eingereicht werden.

Die entsprechende Person sollte zur Zeit der Aufstellung der Vor-schlagsliste in der Gemeinde Geeste wohnen. Das Amt der Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen Staats-bürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren ausgeübt werden.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafrechts-pflege, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlung ge-gen Jugendliche mitwirken. Sie sind mit gleichem Recht und glei-cher Stimme in den Hauptverhandlungen beteiligt wie Berufsrich-ter. Der Jugendschöffe soll durch seine Berufs- und Lebenserfah-rungen ein entsprechendes Rechtsempfinden zur Geltung brin-gen. Bewerber für das Amt eines Jugendschöffen sollten deshalb erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Die Ausübung mehrerer Schöffenämter ist nicht möglich. Perso-nen, die in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden bereits tätig sind und die Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vor-schlagsliste noch andauert, können nicht aufgenommen werden. Die Anzahl der Schöffen ist darauf ausgelegt, dass jeder grund-sätzlich höchstens zwölf Mal im Jahr eingesetzt wird.

Nähere Einzelheiten über die Stellung und die Aufgaben der Schöffen können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/service/schoffen

Das Bewerbungsformular für die Schöffenvorschlagslisten sind bei der Gemeinde Geeste, Ramona Krone, Zimmer A 2 oder auf der Homepage der Gemeinde Geeste auf www.geeste.de zum Download erhältlich. Ebenso kann das Bewerbungsformular beim Jugendamt des Landkreises Emsland, Fachbereich Jugend, Or-deniederung 1 in Meppen abgeholt werden.

Text: Gemeinde Geeste