Böllerverbot zu Silvester – 2G im Einzelhandel und andere Beschlüsse von heute
Berlin. Nun ist es so weit. Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ist zu Ende. Folgende Beschlüsse wurden verfasst, die aber noch auf Länderebene abgeklärt werden müssen.
Kontaktbeschränkungen ab 350er Inzidenz
Auf privaten Feiern dürfen sich im Innenbereich nur 50 genesene und / oder geimpfte Personen befinden. Draußen sind Treffen bis zu 200 Personen erlaubt – allerdings nur 2G. Sollten ungeimpfte dabei sein, so ist generell nur ein Haushalt plus zwei weitere Personen erlaubt.
Discos – Clubs – Bars
In Gebieten mit einer Inzidenz über 350 müssen Diskotheken und Clubs geschlossen werden.
Schulen
In allen Schulen, in allen Klassenstufen gibt es eine Maskenpflicht.
Böllerverbot zu Silvester
Zu Silvester wird es ein generelles Böllerverbot geben.
Kultur- und Freizeitveranstaltungen
Für alle Kultur- und Freizeitveranstaltungen wird es eine generelle 2G Pflicht geben
Einzelhandel
Es wird eine generelle 2G Pflicht im Einzelhandel eingeführt. Ausgenommen sind Lebensmittel des täglichen Bedarf.
Impfpflicht
Der Ethikrat wird beauftragt sich bis zum Ende des Jahres zur Impfflicht zu äußern. Sollte der Ethikrat dafür sein, so soll über den Bundestag und dem Bundesrat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden.
Fußballspiele und Sportveranstaltungen
Bei Spielen der Bundesliga wird es Beschränkungen der Personenanzahl geben.
Dieses ist eine erste Übersicht. Weitere Kontaktbeschränkungen und auch 2G Plus Auflagen können die Länder selber beschließen und anordnen. Ausführliche Informationen folgen noch, sobald sie uns vorliegen.