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Die Lockdown-Verlängerung – Aktuelle Informationen

Berlin. Am heutigen Mittwoch, den 10. Februar 2021, haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zusammen mit der Bundeskanzlerin über eine Lockdown-Verlängerung beraten. Zudem wurde auch über einen evtl. Stufenplan oder sonstige Möglichkeiten der Öffnung für einige Betriebe beraten.

Gegen 19.40 Uhr fand die Pressekonferenz in Berlin statt. Unter dieser Zusammenfassung werden wir, wie es bei uns üblich ist, die Original Beschlüsse als Bilder zur Verfügung stellen. Bei diesen Bildern bitte „Bild in Originalgröße“ anklicken – dann kann man alles klar und deutlich lesen.

Insgesamt wird hervorgehoben, dass die Inzidenzzahlen mittlerweile unter 80 gefallen sind. Dieses zeigt ein deutliches Zurückgehen des Infektionsgeschehens. Gleichzeitig werden aber vermehrt Virusmutationen in ganz Deutschland nachgewiesen.

Aufgrund der Virusmutationen und des noch erreichten Schwellenwertes von 50 müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen unbedingt beibehalten werden. Auch sollen Reisen in Risikogebiete und allgemeine Reisen grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Weiterhin soll der Grundsatz sein: „Wir bleiben zu Hause!“

Zu den Beschlüssen im Einzelnen:

  • Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs bleiben bis zum 07. März 2021 in Kraft und werden damit verlängert.
  • Die Kontaktbeschränkungen (eigene Angehörige eines Hausstandes plus eine weitere, nicht zum Hausstand gehörende Person) bleiben genau so vorhanden, wie sie im Moment auch in den Verordnungen verfasst sind.
  • Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen der FFP 2 Masken oder medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Generell wird die Nutzung medizinischer Masken in Innenräumen angeraten.
  • Nicht notwendige private Reisen oder Besuche sind zu unterlassen. Dieses gilt auch für das Inland und auch für überregionale und tagestouristische Ausflüge.
  • Homeoffice soll weiterhin konsequent durchgeführt werden. Wenn kein Homeoffice möglich ist, sollen in Büros, wenn sich mehrere Personen treffen, medizinische Masken getragen werden.
  • Die Länder selber entscheiden im Rahmen ihrer „Kultushoheit“ über die Öffnungen von Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten etc. Eine weitere Förderung der Digitalisierung ist vorgesehen. Wenn uns Informationen aus Niedersachsen vorliegen, berichten wir gesondert.
  • Frieseure dürfen zum 01. März öffnen. Ein Hygienekonzept muss vorliegen.

Inwieweit bei dem nächsten Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 03. März 2021 weitere Beschlüsse oder eine Öffnung beschlossen werden, bleibt abzuwarten.

Ab einer stabilen Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann über eine schrittweise Öffnung des Einzelhandels nachgedacht werden. Dieses würde allerdings die Begrenzung der Kundenanzahl auf ein Minimum pro Geschäft bedeuten. Es ist angedacht, pro Kunde 20 qm zur Verfügung zu stellen. Diese Öffnung steht dann auch Unternehmen zu, die zu den geschlossenen körpernahen Dienstleistungen gehören. Ferner gehören auch die Öffnung von Museen und Galerien dazu.

Die weiteren ausführlichen Informationen im genauen Wortlaut können hier auf den Bildern nachgelesen werden.