AktuellesNordhorn

Entlastung für Familien: „Nordhorn-Pass“ wird angepasst

Stadt ändert Berechnungsgrundlagen für die Kita-Beiträge

Nordhorn. Viele Familien mit KiTa-Kindern in Nordhorn werden zukünftig geringere Kita-Beiträge zahlen müssen. Der Rat der Stadt Nordhorn hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Berechnungsgrundlagen für den sogenannten „Nordhorn-Pass“ zu ändern. Ziel der Überarbeitung des Passes ist es, insbesondere Familien mit geringen Einkommen stärker zu entlasten.

Zwar ist die Betreuung von Kindern ab drei Jahren in Kitas in Niedersachsen seit 2018 grundsätzlich kostenlos. Für eine Betreuung dieser Kinder für mehr als acht Stunden am Tag sowie für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren müssen Eltern aber weiterhin Kostenbeiträge zahlen. Diese Kostenbeiträge sind abhängig von der finanziellen Situation der Familie. Umgesetzt wird das seit vielen Jahren über die Einstufung im „Nordhorn-Pass“. Rund 1.350 dieser Pässe hat das städtische Bürgeramt im Jahr 2022 ausgestellt.

Die Familien beantragen den Pass und werden je nach Einkommen und weiteren Faktoren einer von 14 Stufen zugeordnet. Je niedriger die Stufe, umso niedriger sind die zu zahlenden Kita-Beiträge. Außerdem gibt es mit den entsprechenden Stufen im „Nordhorn-Pass“ auch Vergünstigungen bei städtischen Kulturangeboten, bei der Ferienbetreuung sowie im Delfinoh-Schwimmbad. Der Pass lohnt sich also auch für viele Familien mit Kindern, die keine Kita-Beiträge zahlen.

Mit der jüngst beschlossenen Änderung werden ab sofort weitere Faktoren in die Berechnung der „Nordhorn-Pass“-Stufen einbezogen. So berücksichtigt die Stadtverwaltung bei der Ermittlung des Grundbedarfs der Familien nun auch die Entlastungsbeträge der CO2-Bepreisung, der Heizkostenkomponente und der Klimakomponente gemäß aktuellem Wohngeldgesetz. Abgesehen davon bleibt das bewährte System des „Nordhorn-Passes“ erhalten. Dadurch kann die Änderung von der Stadtverwaltung sofort umgesetzt werden und greift bereits im neuen Kita-Jahr 2023 / 2024.

Die für Bildung, Ordnung und Soziales zuständige Stadträtin Birgit Beckermann rechnete den Ratsmitgliedern anhand verschiedener Beispiele vor, wie sich die Änderungen konkret auswirken: „Eine Familie mit zwei Kindern mit einem Monatseinkommen von 3.500 Euro wird nach aktuellem Stand künftig der Stufe 8 zugeordnet statt der bisherigen Stufe 13. Dadurch sinkt der monatliche Beitrag für die Krippe von 176,50 Euro auf 128,50 Euro. Das entspricht einer jährlichen Entlastung um mehr als 500 Euro“, so Beckermann. Alleinerziehende mit einem Kind und einem monatlichen Einkommen von 2.400 Euro erhielten künftig die Stufe 2 anstelle der Stufe 6. Hier sinke der Beitrag für die Krippe von 109,50 Euro auf 71 Euro monatlich.

Beantragt hatten die Modifizierung des „Nordhorn-Passes“ sowohl das Bürgerforum Nordhorn als auch die SPD sowie in veränderter Form die Gruppe SPD/Grüne/Linke. In einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aller Gruppen und Fraktionen des Rates sowie der Verwaltung waren gemeinsam Änderungsvorschläge diskutiert worden. Einstimmig sprach sich der Rat schließlich für den Lösungsvorschlag der Verwaltung aus, Berechnungsfaktoren aus dem neuen Wohngeldgesetz in den „Nordhorn-Pass“ zu übernehmen.

„Mit den nun beschlossenen Änderungen erreichen wir genau das angestrebte Ziel, nämlich insbesondere die Familien mit kleinen Einkommen zu entlasten“, stellt Bürgermeister Thomas Berling fest. Außerdem werde der Kreis der Antragsberechtigten größer: „Für viele lohnt sich jetzt zum ersten Mal die Beantragung des „Nordhorn-Passes“, weil sie jetzt der Stufe 13 oder besser zugeordnet werden und dadurch nicht mehr den vollen Kita-Beitrag zahlen müssen.“

Weitere Informationen zum „Nordhorn-Pass“ sowie die Antragsformulare gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.nordhorn.de/nordhornpass  

Text: Stadt Nordhorn