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Hunde sind an der Leine zu führen – Leinenpflicht gilt auch am Speichersee

GEESTE. Nicht selten sind Hundehalter mit unangeleinten Hunden zu beobachten. Das ärgert nicht nur so manchen Mitmenschen und sorgt für Gefahren für Mensch und Hund.

In Naturschutzgebieten besteht eine Anleinpflicht ganzjährig. Auch beim Speichersee gilt es, den Vierbeiner anzuleinen. Hier besagt eine eigene Nutzungsordnung, dass Hunde an der Leine zu führen, von Hunden verursachte Verunreinigungen vom Halter zu beseitigen und das die Tiere weder auf den Badestrand noch auf dem Spielplatz mitzubringen sind.

Weiterhin besteht Anleinpflicht in der Nähe von Spielplätzen, Sportanlagen, Kindergärten sowie Schulen. Insbesondere von Spielplätzen sind Hunde darüber hinaus generell fernzuhalten. „Außerhalb der genannten Flächen sollte ein nicht angeleinter Hund auf jeden Fall immer unter Aufsicht geführt werden, so dass beispielsweise keine Menschen oder andere Tiere angesprungen oder angegriffen werden können“, rät Jan Bojer, Fachbereichsleiter Bürgerdienste, Arbeit und Soziales.

Text: Gemeinde Geeste