CORONAGrafschaft Bentheim

Impfungen der Über-70-jährigen: Nächste Phase der Impfkampagne startet

Das Impfzentrum des Landkreises Grafschaft Bentheim hat die Impfungen der Priorisierungsgruppe 1, darunter die über-80-jährigen und verschiedene Berufsgruppen (unter anderem medizinisches Personal), nahezu abgeschlossen. Bis Montagmorgen sind rund 12.700 Erst- und rund 4.500 Zweitimpfungen, also 17.200 insgesamt, vorgenommen worden. Auch den restlichen auf der Warteliste des Landes befindlichen über-80-jährigen konnte mittlerweile ein Impftermin zugeteilt werden. Die Terminbestätigungen treffen in den nächsten Tagen per Post ein.

Über-70-Jährige und Menschen mit besonderen Erkrankungen oder in besonderen Lebenslagen sind nun die nächsten in der Impfreihenfolge. Ab Ende der Woche erhalten Personen, die älter als 70 Jahre sind, vom Land Niedersachsen ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen für die Anmeldung. Die Informationsschreiben werden wochenweise nach Jahrgängen gestaffelt verschickt: 1. 79-, 78-, 77-jährige, 2. 76-, 75-, 74-jährige und 3. 73-, 72-, 71- und 70-jährige. Das Land verwendet dafür die Daten aus den Einwohnermeldeämtern. Auch diejenigen über-70-jährigen Grafschafterinnen und Grafschafter, die kein solches Schreiben erhalten sollten, sind natürlich impfberechtigt. Das Land bittet, sich erst dann für einen Termin registrieren zu lassen, wenn das Schreiben eingetroffen ist, um eine Überlastung der Hotline zu vermeiden. Termine können im Internet unter www.impfportal-niedersachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0800 / 99 88 665 vereinbart werden.

Impfberechtigungen aufgrund medizinischer oder beruflicher Indikation müssen im Impfzentrum durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden. Das können sein: eine Bescheinigung des Arztes oder der Krankenversicherung, welche die Diagnose der in der Corona-Impfverordnung genannten Erkrankung bestätigt oder eine formlose Bescheinigung des Arbeitsgebers, die bestätigt, dass die Voraussetzungen nach der Impfverordnung vorliegen.

Hinweis:

Wer gehört zur Priorisierungsgruppe 2 „Hohe Priorität“ nach der Impfverordnung des Bundes?

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Contergan-Schädigung
  • Personen nach einer Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression)
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
  • Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim