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Interessenbekundungsverfahren soll Ideen für Eissporthallengelände hervorbringen

Zusammen mit der Stadt Nordhorn wird der Landkreis Grafschaft Bentheim ein Interessenbekundungsverfahren zur Entwicklung des Eissporthallengebäudes und/oder -geländes auf den Weg bringen. Dies hat der Grafschafter Kreistag in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. November 2023, beschlossen. Bis zum Ende des Verfahrens im Mai 2024 bleibt die Eissporthalle in ihrem jetzigen Zustand bestehen.

Erst im Juni hatte der Kreistag den Landkreis damit beauftragt, die erforderlichen Leistungen zum Abriss der Eissporthalle auszuschreiben. Eine Leistungsbeschreibung wurde zwischenzeitlich erstellt. Parallel führten Landkreis und Stadt Nordhorn Gespräche über eine mögliche Nachnutzung des Geländes. Hierbei signalisierte die Stadt, dass verschiedene Akteure Interesse an der Halle bekundet hätten. Eventuell käme die vorhandene Bausubstanz für eine Boulder- oder Jump-Halle infrage.

„Mit Blick auf die einsturzgefährdete Dachkonstruktion glaube ich nicht an eine wirtschaftliche Nachnutzung der bestehenden Halle. Sollten sich dennoch sinnvolle Ideen ergeben, bin ich auch dafür offen“, betonte Landrat Uwe Fietzek. Laut Kreistagsbeschluss soll das Interessenbekundungsverfahren bis Mai 2024 abgeschlossen sein. An dessen Ende erwarten sich die Beteiligten Ideen für die Nachnutzung der Halle und/oder des Grundstückes für Sport- oder Freizeitzwecke. Der Landkreis stellte einen einmaligen Zuschuss in Höhe der eingesparten Abrisskosten in Aussicht (rd. 450.000 Euro), sollte die Halle weiter genutzt werden können. Die geschätzten Kosten des Interessenbekundungsverfahrens belaufen sich auf 20.000 Euro. Stadt und Landkreis teilen sich den Betrag zu gleichen Teilen.

„Wir wollen möglichst schnell eine geeignete Nutzung des Eissporthallengeländes finden. Sollte das Verfahren keine geeigneten Vorschläge hervorbringen, werden wir den Abriss der Halle initiieren und die Gespräche mit der Stadt über eine Nachnutzung des Geländes fortführen“, gibt Kreisrätin Gunda Gülker-Alsmeier einen Ausblick. Die Bürgerinitiative zur Rettung der Eissporthalle hat ihre Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 17. Oktober 2023 zwischenzeitlich zurückgezogen. Hierin hatte das Gericht die Rechtssicherheit des geplanten Hallenrückbaus bestätigt.

Text: Landkreis Grafschaftbentheim