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Kein eigenmächtiger Rückschnitt von Straßenbäumen

Bäume und Sträucher gehören zum Ortsbild wie Straßen, Wege, Plätze oder Gebäude. Sie
spenden Schatten, nehmen CO2 auf, geben Sauerstoff ab und tragen damit zum guten Mikroklima
bei. Dem einen oder anderen mögen Baum- und Strauchwerk zu viel Schatten werfen
oder die Sicht nehmen. „Und dann greift man halt eigenmächtig zu Motorsäge und Astschere.
Das ist für uns als Gemeinde sehr ärgerlich, denn einerseits wird damit unser Bemühen,
ein attraktives Ortsbild mit viel Grün zu schaffen, konterkariert. Andererseits handelt es
sich schlicht um eine Schädigung öffentlichen Vermögens, das wir strafrechtlich und mit Blick
auf einen Schadenersatz verfolgen müssen“, bedauert Gemeindedirektor Ansgar Duling.

„Leider mussten wir des Öfteren feststellen, dass der eine oder andere Anlieger bei seiner
privaten Grün- und Baumpflege keine Rücksicht auf die Bäume und Sträucher im öffentlichen
Straßenraum genommen hat“, teilt Inga Müller von der Gemeindeverwaltung mit. Immer wieder
werden ohne Absprache Baum- oder Strauchbestand der Gemeinde in Eigeninitiative
von Anliegern beschnitten oder gestutzt. „Eigenmächtiges Handeln ist nicht erlaubt und stellt
darüber hinaus eine Sachbeschädigung dar“, berichtet Müller. Insbesondere ist ein solcher
Selbsthilfeeinsatz ärgerlich, wenn er nicht sachgemäß durchgeführt worden ist. Dann kann
es im Einzelfall zu einer Schädigung des Gehölzes führen und im schlimmsten Fall zu einer
Gefährdung. „In Einzelfällen müssen wir auch mit Strafanzeigen reagieren sowie Schadensersatz
fordern“, ergänzt Müller.


Dirk Collmann, Abteilungsleiter vom Bauamt der Gemeinde, weist darauf hin, dass der Bauhof
im Ort regelmäßig Gehölz zurückschneidet. Sollten dennoch Bäume oder Sträucher im
Weg sein oder müssten zurückgeschnitten werden, können sich Bürgerinnen und Bürger bei
Dirk Collmann melden (Telefon 05943 809-155, E-Mail: collmann@emlichheim.de).

Text: Samtgemeinde Emlichheim