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Keine Erweiterung des Outlet-Centers-Ochtrup – Rechtsmittel gegen DOC-Erweiterung erfolgreich

Revision zurückgezogen – Bebauungsplan bleibt ungültig

Nordhorn. Große Freude herrscht bei den 21 Kommunen und drei Landkreisen im Umfeld des DOC Ochtrup. Der für die geplante Erweiterung des Outlet-Centers notwendige Bebauungsplan ist nun endgültig unwirksam. Die Stadt Ochtrup und der Betreiber des DOC haben ihren Revisionsantrag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgezogen.

Hintergrund ist ein richtungsweisendes Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Januar 2022 zu einem Outlet Center in Remscheid. Dort war der Fall ähnlich gelagert. Im Revisionsverfahren zum DOC Ochtrup hätte das Gericht daher mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Gunsten der Stadt Nordhorn und der weiteren Umlandkommunen entschieden, sodass der Betreiber und die Stadt Ochtrup die Revision zurückgezogen haben.

Der Normenkontrollantrag der Stadt Nordhorn gegen den Bebauungsplan war somit erfolgreich. Erledigt sind damit auch die zunächst zurückgestellten Normenkontrollverfahren, die von der Stadt Gronau und der Gemeinde Wettringen angestrengt worden waren. Die Bedenken gegen die massive Erweiterung des DOC von 11.500 auf über 19.000 Quadratmeter Verkaufsfläche hatten die betroffenen Umlandkommunen und -kreise bereits im Jahr 2018 vor Gericht vorgetragen. Die drei Kommunen hatten entsprechende Rechtsmittel eingelegt. Daraufhin hat im Normenkontrollverfahren der Stadt Nordhorn das Oberverwaltungsgericht Münster im Urteil vom 26. Oktober 2020 den Bebauungsplan für unwirksam erklärt.

Vor dem Verwaltungsgericht Münster sind nun noch die Klageverfahren gegen die bereits erteilte Baugenehmigung für das Erweiterungsvorhaben anhängig. Infolge der Unwirksamkeit des Bebauungsplans ist auch die Grundlage für die Baugenehmigung entfallen. Die Baugenehmigung erweist sich daher als rechtswidrig. Die Umlandkommunen und -kreise haben die Erwartungshaltung, dass die Baugenehmigung nunmehr vom Kreis Steinfurt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde zurückgenommen wird. Damit hätten sich auch diese Klageverfahren erledigt.

„Das ist ein wichtiger Erfolg für die Zukunft des Einzelhandels in den Innenstädten der Region. Der positive Prozessverlauf zeigt, dass es genau der richtige Weg war, gegen die Erweiterungsabsichten gerichtlich vorzugehen“, freut sich Nordhorns Bürgermeister Thomas Berling. Es bleibe allerdings abzuwarten, wie der Betreiber und die Stadt Ochtrup nun weiter agieren.

Auch Nordhorns Stadtbaurat Thimo Weitemeier sieht sich in seiner Auffassung bestätigt, dass bei großen Einzelhandelsvorhaben immer die Regionalverträglichkeit gewahrt werden muss. Wenn man in Ochtrup jetzt weiterhin an einer Erweiterung des DOC festhalten wolle, müssten sämtliche Planverfahren neu gestartet werden. „Da schauen wir dann wieder ganz genau hin“, bekräftigt Weitemeier.

Text erarbeitet in Zusammenarbeit mit der EWG Rheine und der Stadt Nordhorn