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Landkreis bezieht Stellung zu Aussagen der Bürgerinitiative

„Wir müssen eine Reihe von Aussagen in der Darstellung der Bürgerinitiative zur Rettung der Grafschafter Eissporthalle richtigstellen“, erklärt der Erste Kreisrat Dr. Michael Kiehl, der als Kreisabstimmungsleiter für Organisation und Durchführung des Bürgerentscheides zur Nordhorner Eissporthalle am 21. März zuständig ist. „In ihrer Pressemitteilung vom 3. Februar hat die Bürgerinitiative einige unzutreffende Behauptungen aufgestellt. Uns ist es wichtig, den Sachverhalt noch einmal korrekt darzustellen.“

Zum Sachverhalt:

Die Bürgerinitiative hat am 30. Dezember 2020 die Rücknahme des Bürgerentscheides beantragt. Der Landkreis hat daraufhin rechtlich geprüft, ob dieses möglich ist. Er ist zu dem Ergebnis gekommen: Nein, es ist nicht möglich. Diese Auffassung wurde mit dem Landesinnenministerium als Aufsichtsbehörde abgestimmt. Das Ministerium bestätigte am 13. Januar, dass die Abstimmung stattfinden muss. Wegen der Pandemielage legte der Kreisabstimmungsleiter nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt am 14. Januar fest: es wird eine reine Briefabstimmung, also eine Abstimmung ohne Urnengang in „Wahllokalen“.

Nun zu der Darstellung der Bürgerinitiative:

1.

Die Bürgerinitiative schreibt, ihre Vertreter hätten am 19. Januar die schriftliche Mitteilung vom Landkreis erhalten, dass die Abstimmung stattfinde und zwar als reine Briefwahl.

Dazu:

Die drei Vertreter der Bürgerinitiative haben dieses Schreiben bereits per E-Mail am frühen Nachmittag des Freitag (14. Januar), also gleich nachdem die Entscheidung zur Briefabstimmung gefallen war, erhalten.

2.

Der Antrag der Bürgerinitiative, ein Abstimmungsheft zu erstellen, erreichte den Landkreis per E-Mail tatsächlich am 20. Januar, wie die Bürgerinitiative schreibt. Sie erklärt, der Landkreis habe ihren Antrag direkt abgelehnt, weil er „gesetzlich nicht verpflichtet“ sei und „mit der Behauptung, dass die Briefwahlunterlagen bereits erstellt seien“.

Dazu:

In erster Linie wurde der Antrag abgelehnt, weil aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen der Druck der Briefwahlunterlagen und ihr Versand an immerhin rund 115.000 Abstimmungsberechtigte schnellstens in Auftrag gegeben werden musste. Die Ausschreibungen waren bereits erfolgt. Noch ein Abstimmungsheft redaktionell zu erarbeiten und zu produzieren, hätte zusätzliche Zeit beansprucht. Auch der Dienstleister teilte auf Nachfrage mit, die rechtzeitige Abwicklung nicht gewährleisten zu können. Damit bestand das Risiko, die gesetzlich vorgeschriebene rechtzeitige Übersendung der Abstimmungsunterlagen nicht garantieren zu können.

Der Bürgerinitiative wurde daher vom Landkreis keineswegs mitgeteilt, dass die Briefabstimmungsunterlagen bereits erstellt worden seien, sondern dass die Vergabe für die entsprechenden Unterlagen bereits abgeschlossen sei.

Der Bürgerinitiative ist übrigens auch angeboten worden, einen gemeinsamen digitalen Informationsflyer mit allen Argumenten etc. zu erstellen. Dieser wäre dann auch auf der Internetseite des Landkreises hinterlegt worden. Dieses Angebot wurde nicht angenommen.

3.

Es wird außerdem behauptet, dass der Bürgerinitiative „das Recht verwehrt wurde, im Kreistag vor den eigenen Abgeordneten zu sprechen“.

Dazu:

Ein solches „Recht“ besteht nicht. In Kreistagssitzungen existiert nur die Möglichkeit, dass Einwohner eine Frage stellen (Einwohnerfragestunde). Dieses wurde der Bürgerinitiative zuvor durch eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung ausführlich erklärt. Die Bürgerinitiative hat schließlich, als ihr während der Sitzung am 14. November 2019 diese Möglichkeit auch eröffnet wurde, mitgeteilt, sie könne keine Frage stellen. Dennoch wurde das Thema aber angesprochen. Während der Sitzung hat der Landrat den Antrag zum Bürgerbegehren im Beisein von Medienvertretern entgegengenommen.

4.

Die Bürgerinitiative schreibt, dass ihre im vergangenen Sommer gestellte Forderung „aus Sicherheitsgründen eine reine Briefwahl durchzuführen“, vom Landkreis abgelehnt worden sei.

Dazu:

Dass eine reine Briefabstimmung zum vorgesehenen Abstimmungstermin im September 2020 abgelehnt wurde, basierte auf dem zu diesem Zeitpunkt der Antragstellung sehr niedrigen Inzidenzwert von unter fünf. Eine reine Briefwahl wäre rechtlich nur bei einer bedrohlichen Pandemielage möglich gewesen. Die lag zu jener Zeit eindeutig nicht vor. In Nordrhein-Westfalen wurden die Kommunalwahlen übrigens am selben Tag als „klassische“ Urnenwahl durchgeführt.

5.

Die Bürgerinitiative meint, dass das Land Niedersachsen den Landkreis jetzt „gezwungen“ habe, die Abstimmung als reine Briefabstimmung durchzuführen.

Dazu:

Das ist nicht korrekt. Die Entscheidung wurde durch den Kreisabstimmungsleiter nach Beratung mit dem Landkreis-Gesundheitsamt getroffen. Die sehr hohen Inzidenzwerte und die aktuell geltenden Regelungen (Lockdown, Ausgangsbeschränkung) waren dabei ausschlaggebend.

„Als Kreisabstimmungsleiter wünsche ich mir im Interesse der Bürger den Austausch sachlicher und nachvollziehbarer Argumente für oder gegen eine Sanierung der Eissporthalle in Nordhorn. Ich denke, das ist es letztlich auch, was zu einer hoffentlich hohen Beteiligung an der Abstimmung und damit zu einem klaren Meinungsbild führen wird“, so Dr. Michael Kiehl. Seine Aufgabe und sein Anspruch seien es, für eine rechtssichere Abstimmung Sorge zu tragen.

Text und Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim