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Reinigungspflicht umfasst im Herbst auch Eicheln

Meppen. Eine reiche Eichelernte verteilt sich in diesem Jahr auf Straßen, Wegen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet. Die Stadt Meppen weist Grundstückseigentümer*innen in diesem Zusammenhang noch einmal auf ihre Reinigungspflicht der Gehwege hin.

„In diesem Jahr gibt es wieder enorm viele Eicheln. Hinzu kommt das Herbstlaub. Das sorgt zwar alles in allem für ein schönes Bild, auf den Straßen und Wegen birgt dies jedoch ein echtes Sicherheitsrisiko“, betont Bürgermeister Helmut Knurbein. Als rollender Teppich können Eicheln zu einer echten Gefahrenquelle, insbesondere für Bürger*innen mit Rollatoren oder einem Kinderwagen, werden. Und auf nassem Laub wird ein jeder von uns schon einmal ins Rutschen gekommen sein.

Nach der Straßenreinigungssatzung, die unter meppen.de eingesehen werden kann, sind die Eigentümer*innen bzw. die Anlieger für die Reinigung der an das Grundstück angrenzenden Geh- und Radwege verantwortlich. Für die Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen kommt die Stadt Meppen auf. Dass die Bürger*innen bereits fleißig zum Kehrgerät gegriffen haben, weiß auch der Rathauschef: „Die Meppenerinnen und Meppener gehen ihrer Pflicht schon sehr vorbildlich nach. Die Natur hält aber auch stark dagegen und wird uns wohl noch einige Zeit fordern.“

Text: Stadt Meppen