Schülerfahrtkostenerstattung
Schülerfahrtkostenerstattung – Lathen. Die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten (bis 10. Schuljahr) für den Zeitraum von Februar 2024 bis April 2024 sind bis zum 10. Mai 2024 bei der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.13, einzureichen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Einzelfahrkarten chronologisch sortiert sind sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten ist.
Text: SG Lathen