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Vogelgrippeausbruch in Lorup

Vogelgrippeausbruch in Lorup – Putenmastbetrieb mit 4300 Tieren betroffen – Allgemeinverfügung ab 19. Oktober gültig   

Lorup. In einem Putenmastbetrieb in Lorup (Samtgemeinde Werlte) wurde das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen. In dem Betrieb wurden etwa 4300 Puten im Alter von 15 Wochen gehalten. 

Die Puten wurden inzwischen getötet. Zudem erlässt der Landkreis Emsland eine Allgemeinverfügung, die Maßnahmen zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung der Vogelgrippe anordnet. Sie ist ab Mittwoch, 19. Oktober, gültig.

Zu den Schutzmaßnahmen zählt die Einrichtung einer Schutzzone im Umkreis von 3 km um den betroffenen Betrieb. In der Schutzzone sind 30 gewerbliche Betriebe mit 776.330 Tieren und 16 Hobbyhaltungen mit 266 Tieren von den Maßnahmen betroffen. Darüber hinaus wird eine Überwachungszone im Radius von 10 km um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. 119 gewerbliche Betriebe mit über 3.8 Mio. Tieren und 82 Hobbyhaltungen mit 1.450 Tieren liegen in der Überwachungszone. Die kleinere Schutzzone ist ein Teilgebiet der größeren Überwachungszone.

Für die Schutzzone ist ein Falltiermonitoring zweimal wöchentlich vorgesehen, d. h. Betriebe, die Anzeichen einer möglichen Infektion von Vogelgrippe in ihrem Bestand entdecken, sind verpflichtet, diese umgehend über ihren Haustierarzt inkl. notwendiger Blutprobenentnahme diagnostisch abzuklären. Der Verdacht muss unverzüglich gemeldet werden.

Die Verbreitung der Geflügelpest auf andere Bestände erfolgt insbesondere durch den Handel mit betroffenen Tieren, deren Eiern oder sonstigen Produkten. Eine Verbreitung kann auch indirekt erfolgen, z. B. durch verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterial, Kontakt zu Wildvögeln usw. Somit ist in der Schutzzone und der Überwachungszone jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Ebenfalls wurde die Teilausstallung für Geflügel untersagt. Weiterhin wurde die Aufstallung des Geflügels in den beiden Restriktionszonen verfügt. Die besondere Beachtung von Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet. Die Schutzzone enthält teilweise weitergehende Maßnahmen als die Überwachungszone. Um einer Virusverschleppung aus infizierten Beständen vorzubeugen, sind die genannten Maßnahmen konsequent durchzuführen.

Nach der Räumung des Ausbruchbestandes wird der betroffene Betrieb gereinigt und desinfiziert. Tritt 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf, kann die Schutzzone aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.

Zuletzt war in der Gemeinde Surwold ein Vogelgrippeausbruch festgestellt worden. Die hier am 29. September angeordnete Schutzzone hebt der Landkreis Emsland zu Freitag, 21. Oktober, auf. Sie geht damit in die Überwachungszone über. Die Maßnahmen der Überwachungszone gelten weiterhin.

Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung einschließlich der Darstellung der Restriktionszonen sind auf der Homepage des Landkreis Emsland unter www.emsland.de veröffentlicht.

Text: Landkreis Emsland