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Zweiter Bürgerentscheid zur Eissporthalle: Was passiert, wenn ich …?

Grafschaft Bentheim. Wie bereits berichtet, wurde ein zweiter Bürgerentscheid auf den Weg gebracht. Dieses Mal geht es um die konkrete Frage um einen Neubau der Eissporthalle in Nordhorn. Doch viele Bürgerinnen und Bürger der Grafschaft Bentheim fragen sich, was passiert überhaupt, wenn ich „ja“ oder auch „Nein“ ankreuze. Insgesamt gibt es vier Szenarien, die man bedenken muss.

  1. Situation: Quorum wird NICHT erreicht – und NEIN Stimmen haben eine Mehrheit – was passiert?
  2. Situation: Quorum wird NICHT erreicht – und JA Stimmen haben eine Mehrheit – was passiert?
  3. Situation: Quorum WIRD erreicht – und NEIN Stimmen haben eine Mehrheit – was passiert?
  4. Situation: Quorum WIRD erreicht und JA Stimmen haben eine Mehrheit – was passiert?

Zuerst wird vielfach gefragt, was das sogenannte „Quorum“ ist. Das Quorum wird in § 33 NKomVG Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Dort heißt es wörtlich in Absatz 4:

(4) 1Bei dem Bürgerentscheid darf nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. 2Die Abstimmenden geben ihre Entscheidung durch ein Kreuz oder in sonstiger Weise zweifelsfrei auf dem Stimmzettel zu erkennen. 3Der Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der nach § 48 Wahlberechtigten beträgt; § 32 Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend. 4Bei Stimmengleichheit ist das Bürgerbegehren abgelehnt.

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e4664681-60ce-3f86-9429-dda14b1d9a53

Hier heißt es, „Der Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf „Ja“ lautet und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der nach § 48 Wahlberechtigten beträgt…“. Diese 20 % sind das sogenannte Quorum, welches erreicht werden muss.

Doch was passiert, wenn das Quorum nicht erreicht wird, weil zu wenig Bürgerinnen und Bürger der Grafschaft Bentheim zur Wahl gehen? Es wurde dahingehend beim Landkreis Grafschaft Bentheim angefragt. Die oben genannten vier Szenarien wurden dem Landkreis Grafschaft Bentheim vorgestellt und mit der Bitte um Erläuterung gebeten. Dr. Michael Kiel als Abstimmungsleiter hat hierzu mitgeteilt:

Die von Ihnen geschilderten vier Situationen spiegeln sich nach den rechtlichen Maßstäben und der derzeitigen Beschlusslage im Kreistag nicht wieder. Nach § 33 Abs. 4 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ergibt sich eine Verbindlichkeit, wenn die Mehrheit der Stimmen auf Ja lautet und diese Mehrheit auch das Quorum (20 Prozent der Abstimmungsberechtigten) erreicht. In diesem Szenario wäre der Neubau einer Eissporthalle durch den Landkreis Grafschaft Bentheim zu realisieren (vgl. ihre 4. Situation) und eine Bindefrist von zwei Jahren würde ausgelöst.

In allen übrigen Fällen würde zunächst der Bürgerentscheid aus März 2021 weiterhin gelten. Da die Binde- bzw. Sperrfrist dieses Entscheids am 21.03.2023 ausläuft, obliegt es allerdings dem Kreistag ggf. Schlüsse aus dem Ergebnis des erneuten Bürgerentscheids zu ziehen und anderweitige Entscheidungen zu treffen. Ein Automatismus, was bei welchem Ergebnis abseits der o.g. rechtlichen Verbindlichkeit geschieht, ist aktuell nicht gegeben.

Dr. Michael Kiehl, Abstimmungsleiter per Mail

Fassen wir einmal zusammen: Wenn das Quorum von 20 Prozent erreicht wird UND auch die JA Stimmen zum Neubau der Eissporthalle überwiegen, wird die Eissporthalle neu gebaut. Zudem gibt es eine neue Bindungsfrist von zwei Jahren, die ja auch von dem ersten Bürgerentscheid bekannt ist.

In allen anderen Fällen greift eigentlich der erste Bürgerentscheid. Da dieser aber die Binde- bzw. Sperrfrist am 21.03.2023 ausläuft, muss der Kreistag entscheiden, was mit der Eissporthalle passieren wird. Hierbei kann der Kreistag Schlüsse aus dem erneuten Bürgerentscheid ziehen.

Aussagen, dass bei den Szenarien 1,2 und 3 automatisch der erste Bürgerentscheid bindend ist, sind somit falsch.

Nur wenn das Quorum erreicht wird und auch die JA Stimmen überwiegen, gibt es einen Neubau der Eissporthalle in Nordhorn. Ein zweiter Bürgerentscheid ist auch nur dann bindend, wie der erste. In allen anderen Fällen steht es, nach jetzigen Kenntnisstand, dem Kreistag frei zu entscheiden, was mit der Eissporthalle passieren soll. Hierbei sehen sich die Kritiker natürlich bestätigt, dass der Kreistag ohnehin einen Abriss der Eissporthalle in Nordhorn möchte. Dieses kann aber so natürlich nicht bestätigt werden.

Wir gehen davon aus, dass auch bei einem nicht erreichen des Quorums der Kreistag ergebnisoffen diskutieren wird, was mit der Eissporthalle passieren soll. Es wird neutral abgewogen und diskutiert werden, wie mit dem Ergebnis des zweiten Bürgerentscheides umgegangen wird.

Ein zweiter Bürgerentscheid wurde nun auf dem Weg gebracht und die Grafschafterinnen und Grafschafter werden nun am 07.Mai 2023 abstimmen dürfen, was mit der Eissporthalle in Nordhorn passieren soll. Fest steht, dass es nur bei dem Erreichen des Quorums und einem mehrheitlichen Abstimmungsergebnis mit „JA“ die Eissporthalle in Nordhorn neu gebaut werden kann. Bei allen anderen Abstimmungen wird der Landkreis Grafschaft Bentheim, hier der Kreistag, ergebnisoffen und im Sinne der Grafschafterinnen und Grafschaftern diskutieren und entscheiden, was mit der Eissporthalle in Nordhorn passiert.