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Bekämpfung des Großen Wassernabels: Maßnahmen an Dinkel und Vechte zeigen Erfolg

Ursprünglich in Nord- und Südamerika heimisch, breitet sich der Große Wassernabel zunehmend auch in Grafschafter Gewässern aus. So ist diese invasive, gebietsfremde Pflanzenart in der Dinkel und in der Vechte ab Neuenhaus stromabwärts nachgewiesen worden. Von den Niederlanden aus ist der Große Wassernabel höchstwahrscheinlich über den Dinkelkanal und den Holländer-Kanal in die Dinkel und von dort in die Vechte verdriftet und hat sich in den Gewässern ausgebreitet. Während in der Vechte bisher nur stellenweise Vorkommen des Großen Wassernabels dokumentiert sind, sieht die Situation in der Dinkel anders aus: Zwischen dem Zulauf des Holländer-Kanals und dem Dinkelwehr in Neuenhaus hat sich der Große Wassernabel stark ausgebreitet und bildete im vergangenen Jahr entlang der Uferbereiche teils flächige Bestände aus. Der NLWKN und die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim haben darauf reagiert und führen seit diesem Frühjahr regelmäßige – meist wöchentliche – Unterhaltungsmaßnahmen durch. Mit Erfolg: Der Wassernabel konnte in seiner Ausbreitung deutlich gehemmt werden.

Da die Bestände kleingehalten werden, können die Maßnahmen von Hand erfolgen – sowohl vom Ufer als auch vom Boot aus. Die Wassernabelsprossen werden mit möglichst viel Wurzelmasse aus den insbesondere flachen Uferbereichen entfernt. Mit Keschern werden Treibsel abgefangen. Weiterhin erfolgen regelmäßige Befahrungen der Unterhaltungsabschnitte, um nachwachsende Bestände zeitnah zu entfernen. Die Biomasse wird dann über ein Kompostwerk entsorgt. Schwierig sind die Pflegemaßnahmen insbesondere an einigen mit Röhricht und Hochstauden bewachsenen Uferpartien. Die Unterhaltungsmaßnahmen führen insbesondere der NLWKN und eine vom Landkreis beauftragte Firma durch.

Der Austausch mit allen Beteiligten ist eng und erfolgt über die Landesgrenzen hinweg. Bislang gibt es überregional für langsam strömende Fließgewässer kaum weitere Erfahrungen im Umgang mit dem Großen Wassernabel. Daher werden zum Ende des Jahres Schlussfolgerungen aus dem ersten Jahr intensiver Wassernabel-Unterhaltung gezogen, um das Management im kommenden Jahr zu optimieren. Fest steht für die Untere Naturschutzbehörde jedoch bereits jetzt: Diese Art bedarf auch künftig einer gesonderten Berücksichtigung in der Unterhaltung der örtlichen Fließgewässer.

Um eine weitere Ausbreitung des Großen Wassernabels nicht unnötig zu begünstigen, appelliert die Untere Naturschutzbehörde an alle Gewässernutzenden besonders umsichtig zu sein. Die Art kann sich bereits aus kleinsten Sprossen vermehren und darf daher keinesfalls verschleppt oder fragmentiert werden. Die Haltung, Vermarktung und Freisetzung des Großen Wassernabels ist aufgrund der Gefahr für heimische Ökosysteme grundsätzlich verboten.

Text und Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim