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Eissporthalle: Zweiter Bürgerentscheid zur Eissporthalle am 07.Mai 2023?

Nordhorn. Nach der nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 19.01.2023 scheint nun fast festzustehen: der zweite Bürgerentscheid zur Eissporthalle Nordhorn könnte am 07.Mai 2023 stattfinden. Doch wie soll er vonstatten gehen? Was soll passieren und wie sieht der Stimmzettel aus? Uns liegt nun ein Protokollauszug der nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vor, in der alles geklärt werden sollte.

In dieser Sitzung machte Landrat Fietzek deutlich, die „Entwicklung eines geeigneten Stimmzettels sei ein Spagat.“. Die Darstellungen auf dem Stimmzettel müssen prägnant und verständlich, aber auch umfassend sein. Aufgrund dessen wurden auf dieser Sitzung dann zwei verschiedene Varianten der Stimmzettel vorgestellt. Bei einer Variante handelt es sich um einen sehr ausführlichen Stimmzettel. Die andere Variante entspricht einem kürzeren Stimmzettel. Auch die Fragestellungen sind bei den Stimmzetteln unterschiedlich:

  1. Sind sie dafür, dass der verbindliche Bürgerentscheid vom 21. März 2021 – Schnellstmögliche Sanierung der Eissporthalle in Nordhorn in der zurzeit bestehenden Größe – aufgehoben wird?
  2. Sind Sie dafür, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim eine neue Eissporthalle am bestehenden Standort in Nordhorn erreichtet?

Beide Entwürfe wurden in der Ausschusssitzung diskutiert und analysiert. Hinzugezogen wurden dabei auch Argumente des Innenministeriums. Das Ministerium hat darauf hingewiesen, dass bei der Abstimmung über die Aufhebung des Bürgerentscheides eine Chronologie seit dem letzten Bürgerentscheid dargelegt werden müsse. Dadurch sei der längere Stimmzettelentwurf hervorgegangen.

Weiterhin habe man mit den Experten diskutiert, ob es ein klarerer Weg sei, nach Beendigung der Sperrfrist am 21.03.2023 einen einfacheren Stimmzettel zu formulieren. Dieser könne dann eine kürzere und damit auch verständlichere und prägnante Begründung enthalten.

Zweiter Bürgerentscheid – Landrat sieht klares Signal

Landrat Fietzek hebt in dieser Sitzung hervor, dass er das Signal wahrgenommen habe, dass die Politik auf jeden Fall einen zweiten Bürgerentscheid durchführen wolle. Dementsprechend sein natürlich eine solche Wahl nach den Wahlgrundsätzen durchzuführen. Nach Rücksprache mit dem Ministerium sei dort auch darauf hingewiesen worden, dass von einer reinen Briefwahl abzusehen sei.

Hervorgehoben wird allerdings auch, dass bei nicht erreichen des sog. Quorums wäre der zweite Bürgerentscheid nicht verbindlich. Der bestehende Bürgerentscheid sei dann weiterhin gültig wie ein Beschluss. Aber– Erster Kreisrat Dr. Kiehl hebt bei dieser Sitzung hervor, dass es dann dem Kreistag obliegt, daraus Schlüsse zu ziehen da „eine Verbindlichkeit aufgrund der verstrichenen Sperrfrist nicht mehr bestehe“.

Kreistagsabgeordneter Hilbers plädiert für eine gemeinsame Abstimmung zwischen den Fraktionen, damit ein einheitlicher Beschluss mit gemeinsamer Mehrheit im Kreistag gefasst werden könne. Er hebt weiter hervor, dass es nach dem zweiten Bürgerentscheid vier Möglichkeiten, abhängig vom Ergebnis des Bürgerentscheides gibt:

  1. Wenn eine Mehrheit der Ja-Stimmen vorliegt und auch das Quorum erreicht wird, sei die Situation rechtlich verbindlich und die „Eissporthalle sei zu bauen“.
  2. Bei nicht erreichen des Quorums aber Vorliegen einer Mehrheit der „Ja Stimmen“ sollte ebenfalls die Eissporthalle gebaut werden.
  3. Bei nicht erreichen des Quorums aber Vorliegen einer Mehrheit der „Nein Stimmen“ sollte die Eissporthalle nicht gebaut werden.
  4. Bei nicht Erreichen des Quorums und nicht erreichen der Nein Stimmen gäbe es keinen Grund, das letzte Ergebnis des Bürgerentscheides mit mehr als 35.000 Eissportbefürwortern zu kippen.

Durch Herrn Hilbers wird in der Sitzung klargestellt, dass es nach dem Bürgerentscheid keine Diskussionen mehr geben dürfe und auch Klarheit herrschen müsse. Zudem sei auch durch das Ministerium bestätigt worden, dass eine „Verschleppung bei der Umsetzung des ersten Entscheides nicht einschlägig sei“. Laut dem Protokoll der Sitzung sei in den Augen von Herrn Hilbers die „Kritik der Initiatoren des ersten Bürgerentscheides am Demokratieverständnis des Kreistages ein Ärgernis“.

Zweiter Bürgerentscheid – was passiert jetzt weiter?

Die Kreisverwaltung hat mittlerweile ein Fachbüro mit der Wirtschaftlichkeitsanalyse beauftragt. Im Moment warte man noch auf die Auswertungen. Laut Kreistagsabgeordneten Will sollte fraktionsintern alles abgestimmt werden. Seine Partei sei bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses (02.02.2023) „sprachfähig“.

Die beiden vorliegenden Stimmzettel sind allerdings nicht komplett abschließend. Es sind lediglich Entwürfe, die vom Ministerium vorgelegt wurden. Vonseiten der Politik wird scheint es so zu sein, dass der kürzere Stimmzettel hier eine Mehrheit erreichen könnte. Dieser kürzere Stimmzettel könnte dann den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden. Falls am 09.02.2023 ein Stimmzettel beschlossen wird, so müsste eine Wahl innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Nach der aktuellen Planung würde hier der 07.05.2023 in Betracht gezogen werden.

Doch was passiert mit dem Grundstück, wenn die Eissporthalle abgerissen werden sollte und nicht wieder neu gebaut werden sollte. Hilbers stellt in dem und vorliegenden Protokoll klar fest, dass „die Planungshoheit der Stadt Nordhorn zu berücksichtigen sei.“. Stieber regt in diesem Punkt aber an, dass es „in der Kommunikation der Fraktionen aber wichtig sei, dass der Kreistag an diesem Standort auch weiterhin ein Sportangebot für die Grafschaft vorhalten wolle.“.

Ein neuer Privatinvestor – was meint die Politik?

Natürlich ist es relativ schwer, zu diesem Zeitpunkt eine einheitliche Meinung der Parteien zu generieren oder zu erwarten. In Sachen eines Investors gibt Herr Hilbers bekannt: „Wer glaube, dass eine Sanierung kostengünstig durchgeführt werden könne, könne die Eissporthalle erwerben und dies bei der Vorlage einer Erfüllungsbürgschaft versuchen“ (Zitat aus dem Protokoll zur nicht öffentlichen Sitzung vom 19.01.2023). Und genau dieser scheint nun eingetreten zu sein.

Wir wir bereits berichteten (Bericht siehe hier) möchte Fred Ledlin die Eissporthalle in Nordhornerwerben. Noch in dieser Woche findet eine Besichtigung statt. Zudem findet auch ein Gespräch mit dem Landrat statt. Wir haben, wie berichtet, lange mit Fred Ledlin gesprochen und er zeigt deutliche Absichten, die Eissporthalle zu erwerben und dementsprechend auch zu renovieren.

Doch ist damit die Frage nasch einem zweiten Bürgerentscheid geklärt? Genau dieses müssen und sollten die Parteien in der nächsten Ausschusssitzung am 02.02.2023 klären. Ein privater Investor würde dem Kreis und auch dem Steuerzahler Millionen Euro ersparen. Nach unseren Informationen könnte der Kreistag in seiner nächsten Sitzung den Beschluss eines zweiten Bürgerentscheides aus der Sitzung im Dezember revidieren und beschließen, dass es doch keinen zweiten Bürgerentscheid gibt. Dieses wäre auch kein Eingeständnis eines Fehlers. Fred Ledlin könnte die Eissporthalle in Nordhorn kaufen und sanieren / renovieren, wie es genau in dem Bürgerentscheid vom 21.März 2021 gefordert wurde. Somit würden auch die Kosten für den neuen zweiten Bürgerentscheid komplett wegfallen und so mancher Eissportler würde sagen: „Endlich können wir bald wieder auf das Eis!“