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Familienpass: Ab 1. April 2024 Richtlinie angepasst

Mit dem Cloppenburger Familienpass konnte man bislang einen Kinderreisepass gebührenfrei ausstellen lassen. Da es diesen speziellen Kinderreisepass inzwischen nicht mehr gibt, wurden die Richtlinien angepasst: Ab 1. April 2024 ist bei Vorlage eines gültigen Familienpasses generell die erstmalige Ausstellung eines Ausweisdokumentes für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei.
Mit dem Familienpass unterstützt die Stadt Cloppenburg kinderreiche Familien sowie Alleinerziehende um ihnen und ihren Kindern eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Anspruchsberechtigt für den kostenlosen Familienpass sind Familien mit mindestens drei Kindern, Alleinerziehende ohne im selben Haushalt lebenden (Ehe-)Partner mit mindestens einem Kind sowie Familien bzw. Alleinerziehende mit einem behinderten Kind (mind. 50% GdB), die in Cloppenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Der Pass muss jährlich unter Vorlage entsprechender Nachweise neu beantragt werden. Infos und Vordrucke dafür gibt es auf der städtischen Homepage www.cloppenburg.de unter „Familie & Soziales/Familie/Familienpass“.
Mit dem Familienpass gibt es Ermäßigungen und Zuschüsse u.a. für kulturelle Veranstaltungen der Stadt und in der Stadthalle, im Soestebad, zu Betreuungs- oder Klassenfahrtkosten sowie zu den Abwassergebühren.

Text: Stadt Cloppenburg