AktuellesNordhorn

Im Theater fallen die Masken – Stadt Nordhorn führt 2G-Regelung in den Kultureinrichtungen ein

Nordhorn. Nach langen Einschränkungen in der Corona-Pandemie lässt die Nordhorner Kultur die Masken fallen: Ab dem 11. Oktober 2021 gilt bei allen Veranstaltungen der städtischen Kultureinrichtungen die sogenannte 2G-Regelung. Unter diesen Voraussetzungen können die Besucher*innen Theater, Kleinkunst, Konzerte und Lesungen ohne Maske und Abstand genießen.

Die Stadt Nordhorn möchte das kulturelle Leben wiederbeleben. Den Bürger*innen sowie auch den Künstler*innen sollen wieder möglichst viele kulturelle Angebote ermöglicht werden. Deshalb setzt Nordhorn auf die Einführung der 2G-Regelung. Sie ermöglicht den Zugang zu den Veranstaltungen also nur für Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung ermöglicht allen Veranstalterinnen diese schärferen Zugangsbestimmungen als freiwillige Option. Das Land beruft sich dabei darauf, dass sich geimpfte und genesene Menschen im Vergleich zu ungeimpften nachweislich nur in sehr wenigen Fällen infizieren und sie das Virus auch nur sehr selten weitergeben. Daher kann bei Veranstaltungen unter 2G-Bedingungen auf Abstandsvorgaben und die Maskenpflicht verzichtet werden.

Die 2G-Regelung gilt ab dem 11. Oktober 2021 bei allen Veranstaltungen der städtischen Kultureinrichtungen, also im Konzert- und Theatersaal und bei Ausstellungsbesuchen in der städtischen Galerie, bei Lesungen in der Stadtbibliothek und Konzerten der Musikschule. „Nach mehr als 18 Monaten Zwangspause steht damit auch die Kornmühle endlich wieder zur Kulturnutzung zur Verfügung“, gibt Kerstin Spanke, Leiterin des städtischen Kulturreferats, freudig bekannt. „Damit kehren wir schrittweise zum kulturellen Normalbetrieb zurück.“

Der reguläre Ausleihbetrieb in der Stadtbibliothek sowie der Besuch der Kurse in der Musikschule und der Kunstschule bleiben von der 2G-Regel unberührt. Hier gelten weiterhin die bekannten Hygieneregeln inklusive Abstand und Maske.

Besucher*innen von Theater, Kleinkunst, Konzerten und Lesungen in den städtischen Kultureinrichtungen müssen hingegen beim Einlass ein Nachweis über eine Corona-Impfung beziehungsweise über die Genesung von einer Infektion mit dem Virus vorweisen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können anstelle des 2G-Nachweises auch ein negatives Testergebnis vorzeigen. Dazu genügt ein sogenannter „Bürgertest“, also ein negativer PoC-Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Das gleiche gilt für Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen und dafür ein ärztliches Attest vorlegen können. Die Kontaktdaten aller Gäste werden zudem beim Einlass weiterhin digital mit der luca-App erfasst.

Die Anwendung der 2G-Regel hebt nicht nur die Maskenpflicht auf. Durch das Wegfallen der Abstandsregeln können für die Veranstaltungen auch mehr Karten verkauft werden. „Damit kommen wir der hohen Nachfrage nach Karten insbesondere im Theater- und Kleinkunstbereich entgegen und ermöglichen dennoch ein gesundheitlich unbedenkliches Kulturerlebnis“, freut sich auch Bürgermeister Thomas Berling. „Wer sich aktuell mit Maske noch sicherer fühlt, kann diese selbstverständlich auch weiterhin aufsetzen“, ergänzt Spanke. In allen Kultureinrichtungen gelten auch weiterhin Rahmenhygienepläne, um Infektionsrisiken noch weiter zu senken.

Der Kartenvorverkauf wird mit Einführung der 2G-Regel wieder deutlich einfacher: Ab sofort können Karten für die städtischen Veranstaltungen wie aus Vor-Corona-Zeiten gewohnt an allen bekannten ProTicket-Vorverkaufsstellen erworben werden. Wer schon Tickets erworben hat und unter 2G-Bedingungen nicht teilnehmen kann oder möchte, kann sich zeitnah beim Kulturreferat unter 05921/878-116 melden.

Sollten sich die Corona-Regeln zukünftig wieder ändern, werden die Rahmenhygienepläne der Einrichtungen entsprechend angepasst.

Text: Stadt Nordhorn