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Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2025/2026

Für alle Kinder, die zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem 1. August 2025 die Pflicht zum Besuch der Grundschule. Vom 6. bis 8. Mai 2024 können die Eltern ihre Kinder bei den städtischen Grundschulen anmelden.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die künftigen „i-Dötzchen“ dazu mitzubringen. Ebenfalls sind die Geburtsurkunde bzw. das Stammbuch und ein Masernschutznachweis vorzulegen. Bei getrenntlebenden, gemeinsam sorgeberechtigten Erziehungsberechtigten ist zudem eine Sorgerechtserklärung vorzulegen. Für getaufte Kinder bitte auch eine Taufbescheinigung mitbringen.
An folgenden Terminen nehmen die städtischen Grundschulen die Anmeldungen entgegen:

Grundschule St. Andreas (kath. Bekenntnisschule):
Montag, 06. Mai 2024, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, 07. Mai 2024, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Grundschule St. Augustinus (kath. Bekenntnisschule):
Montag, 06. Mai 2024, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag, 07. Mai 2024, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Antonius von Padua – Grundschule Bethen (kath. Bekenntnisschule):
Dienstag, 07. Mai 2024, 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Grundschule Emstekerfeld (kath. Bekenntnisschule):
Montag, 06. Mai 2024, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, 07. Mai 2024, 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr


Grundschule Galgenmoor (kath. Bekenntnisschule):
Montag, 06. Mai 2024, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch, 08. Mai 2024, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Paul-Gerhardt-Schule (evangelische Bekenntnisschule/Einzugsbereich: gesamtes Stadtgebiet):
Dienstag, 07. Mai 2024, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch, 08. Mai 2024, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Wallschule (für Schülerinnen und Schüler aller Bekenntnisse aus dem gesamten Stadtgebiet):
Montag, 06. Mai 2024, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch, 08. Mai 2024, 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr


Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch etwas jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die körperliche und geistige Reife dafür haben und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese sogenannten „Kann-Kinder“ werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht teilzunehmen, können um ein Jahr zurückgestellt werden. Zur Förderung ihrer Entwicklung können sie aber verpflichtet werden, einen Schulkindergarten zu besuchen. Reichen die Deutschkenntnisse eines Kindes nicht aus, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, nimmt es im Jahr vor der Einschulung an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teil. Die Schule stellt bei den künftig schulpflichtigen Kindern fest, ob entsprechende Voraussetzungen für diese Regelungen vorliegen.

Text: Stadt Cloppenburg