Verstoß gegen die Amtsverschwiegenheit: Landkreis verfolgt Verdacht ordnungsrechtlich
Wie sind vertrauliche Dokumente aus nicht-öffentlichen Sitzungen des Kreisausschusses an die Öffentlichkeit gelangt? Um diese Frage zu klären, leitet der Landkreis Grafschaft Bentheim erstmals ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Amtsverschwiegenheit ein. Einen entsprechenden Beschluss hat der Grafschafter Kreistag einstimmig gefasst. „Das ist ein ungewöhnliches Vorgehen. Aber für die politische Kultur ist es nicht tragbar, wenn vertrauliche Informationen aus nicht-öffentlichen Sitzungen in die Öffentlichkeit weitergetragen werden“, begründete Landrat Uwe Fietzek diesen Schritt. Der Kreistagsvorsitzende Andre Mülstegen sprach in der Sitzung von einem „Vertrauensbruch, der die Demokratie schädigt“.
Nach Paragraph 40 des Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetzes sind Kreistagsmitglieder zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Im November 2022 und im Januar 2023 sind allerdings Informationen aus nicht-öffentlichen Sitzungen des Kreisausschusses in einer Facebook-Gruppe veröffentlicht worden. Hierbei handelte es sich unter anderem um die vertraulichen Entwürfe von Stimmzetteln für den möglichen zweiten Bürgerentscheid zur Eissporthalle. Darüber hinaus wurde in den Facebook-Beiträgen mehrfach auf die Beratung des Kreisausschusses Bezug genommen – Wortbeiträge wurden wortwörtlich aus einem Protokollentwurf zitiert. Auch über soziale Netzwerke hinaus sind im Internet vertrauliche Unterlagen aus dem Kreisausschuss öffentlich zugänglich gemacht worden. „Die Sitzungen des Kreisausschusses sind grundsätzlich nicht-öffentlich. Das ist vom Gesetzgeber so vorgegeben“, stellte Fietzek klar. Nach dem ersten Vorfall im vergangenen Jahr habe die Kreisverwaltung nicht unmittelbar reagiert. „Die Weitergabe der vertraulichen Protokollausschnitte hat das Fass aber nun zum Überlaufen gebracht“, so Fietzek. Jahrzehntelang sei in den politischen Gremien vertrauensvoll zusammengearbeitet worden, nun werde Misstrauen gestreut.
Der Verstoß von Mitgliedern des Kreistages gegen die Amtsverschwiegenheit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Mit deren Verfolgung wird nun die Bußgeldstelle des Landkreises beauftragt. „Wir werden aber auch prüfen, inwiefern eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht kommt“, kündigte Landrat Fietzek an.
Text: Landkreis Grafschaft Bentheim