CORONAEmslandGrafschaft Bentheim

2G und 3G in Deutschland – die Beschlüsse von heute aus Berlin

Berlin. Niedersachsen. Seit heute Mittag um 13.00 Uhr haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in einer virtuellen Konferenz zusammen gesessen. Die steigenden Infektionszahlen in Deutschland machten dieses Zusammentreffen notwendig. Schon im Vorfeld wurde viel über 2G und 3G diskutiert. Doch was ist nun bei dieser Konferenz heraus gekommen? Gegen 18.15 Uhr gab es eine Pressekonferenz in Berlin, auf der unter anderen folgende Punkte bekannt gegeben wurden.

Einführung neuer Grenzwerte

Ausschlaggebend für weitere Einschränkungen wie 2G und 3G oder auch 2G plus ist weiterhin der Hospitalisierungsindex. Dieser Wert gibt an, wie viele Corona Infizierte in den letzten sieben Tagen ins Krankenhaus eingewiesen worden sind (gerechnet auf 100000 Menschen). Liegt der Wert über 3 gilt in einem Bundesland flächendeckend 2G. Liegt der Wert in einem Bundesland über 6 so gilt Flächendeckend 2G plus. Ab einem Wert von 9 können härtere Maßnahmen, wie z. B. ein Teil-Lockdown oder Kontaktbeschränkungen durchgeführt werden. Dieses müssen allerdings die Landtage zustimmen. Der Hospitalisierungsindex kann bei uns täglich hier eingesehen werden (hier klicken).

Impfungen und Booster – Impfungen

Den bereits geimpften Bürgerinnen und Bürgern wird nochmal „Danke“ gesagt, dass sie sich haben impfen lassen. Es wird ein Aufrugf gestartet. Dieser richtet sich an alle ungeimpften Bürgerinnen und Bürgern sich impfen zu lassen und sich dadurch dann solidarisch zu zeigen. Die Impfkampagne wird nochmals verstärkt.

Die Impfangebote sollen ausgeweitet werden. Zukünftig soll geprüft werden, ob auch Impfungen z. B. in Apotheken möglich sind. Sobald eine Empfehlung der ständigen Impfkommission vorliegt, sollen auch Kinder zwischen 5 und 11 Jahren geimpft werden. Bis zum 30. April 2022 sollen die Impfzentren auch weiterhin finanziell unterstützt werden.

Booster und Auffrischungsimpfungen bleiben wichtig. Sie sollen möglichst schnell durchgeführt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen eine Booster Impfung erhalten, wenn die Zweitimpfung ca. 5 Monate zurück liegt oder bald zurückliegen wird.

Negativ – Tests bei Pflegeheim Besucher und Pflegeheim Mitarbeiter / Impfpflicht und Pflegebonus

Jeder Besucher und jeder Mitarbeiter / jede Mitarbeiterin in Pflegeheimen müssen täglich einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bis zu drei Mal in der Woche einen negativen Test vorweisen. Diese Testungen können als Eigentest durchgeführt werden. Eine Impfpflicht für das Pflegepersonal und sonstiges Personal im Gesundheitsdienst und ähnlichen Diensten wird ggf. über den Bund noch beschlossen. Ein Pflegebonus wird noch festgelegt.

3-G am Arbeitsplatz

Nur genesene, getestete oder auch geimpfte Personen (3G) dürfen zukünftig nur noch den Arbeitsplatz betreten. Eine tägliche Nachweißpflicht muss bestehen. Der Arbeitgeber muss dieses täglich kontrollieren und auch dokumentieren. Auskunftsrechte gegenüber dem Arbeitgeber müssen gewährleistet sein. Zudem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens 2 Tests in der Woche kostenlos zur Verfügung stellen. Der Möglichkeit des Homeoffice muss gewährleistet sein. Wenn es betrieblich möglich ist, müssen Arbeitnehmer ins Homeoffice. Zur Zeit wird weiterhin geprüft, ob ungeimpfte generell ins Homeoffice geschickt werden müssen.

3-G Regelung im Öffentlichen Personennahverkehr und -Fernverkehr

In Bussen und Bahnen und im restlichen Öffentlichen Personennahverkehr die Kontaktverfolgung schwierig ist, soll zusätzlich zu der Maskenpflicht auch die sogenannte 3-G Regelung eingeführt werden.

Nicht genesene Fahrgäste und nicht geimpfte Fahrgäste müssen einen eine Bescheinigung eines negativen Corona Schnelltestes bei sich führen und vorzeigen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der Bund sichert Unterstützung bei der Umsetzung und bei den Kontrollen zu.

2-G bei Freizeitveranstaltungen und Sportveranstaltungen und in der Gastronomie

Um die Infektionsdynamik zu brechen, sind umfassende 2-G Regelungen erforderlich. Daher werden die Länder aufgefordert, in folgenden Bereichen eine 2-G Regelung einzuführen:

Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen und übrigen Veranstaltungen – insbesondere in Innenräumen -, gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen  auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung).

Die Anwendung dieser Regelungen werden von den Behörden stärker kontrolliert. Die Veranstalter und Besitzer stehen in der Pflicht, alles zu kontrollieren. Die Betreiber und Veranstalter stehen in der Verantwortung der Durchführung der Kontrollen. Der Bußgeldkatalog in dieser Sache wird erhöht werden.

Ausnahmen

Für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insb. Kinder unter 12 Jahren), sind Ausnahmen bei den aufgeführten Zugangsbeschränkungen möglich.

Dieses sind die ersten Informationen, die unter anderen auf der Pressekonferenz gegeben wurden. Weitere Informationen und auch der offizielle Bericht zu den Beschlüssen folgt, sobald uns dieser vorliegt.

Wichtig hierbei ist, dass diese Beschlüsse in den Länderparlamenten auch erst beschlossen werden müssen. Dach werden sie auf die Landkreis übertragen, die dann Allgemeinverfügungen herausgeben. Diese sind dann bindend für die Bürgerinnen und Bürgern in den Landkreisen.

Über die Allgemeinverfügungen, gerade auch im Bereich 2G und 3G werden wir berichten, sobald uns diese vom Landkreis vorliegen. Wenn sich weitere Informationen / Änderungen im Bereich 2G und 3G ergeben sollten, werden wir berichten.

Die nächste Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wird voraussichtlich am 09. Dezember stattfinden.

Hier nun die Original Beschlüsse